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INTERNATIONAL

Freihandelsabkommen mit Südkorea ab 1. Juli 2011 anwendbar

Das Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Korea wurde im Amtsblatt der EU Nr. L 127 vom 14. Mai 2011 veröffentlicht. Das Abkommen tritt am 1. Juli 2011 in Kraft. Die Mitteilung über die vorläufige Anwendung des Abkommens wurde im Amtsblatt der EU Nr. L 168 vom 28.06.2011 veröffentlicht.  

Der Zeitplan für den Abbau der Zölle im Handelsverkehr zwischen den beiden Vertragsparteien ergibt sich aus Artikel 2.5 des Abkommens.

Ursprungsregeln

Die Ursprungsregeln ergeben sich aus dem Protokoll über die Bestimmungen des Begriffs "Erzeugnisse mit Ursprung in" oder "Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen (Ursprungsprotokoll). Die Ursprungsregeln orientieren sich im Wesentlichen am Muster der Ursprungsprotokolle, die für die Paneuropa-Mittelmeer-Abkommen vorgesehen sind.


Ursprungsnachweise

Der Nachweis der Ursprungseigenschaft im Warenverkehr mit Südkorea erfolgt ausschließlich im sogenannten Selbstzertifizierungsverfahren. Dabei stellt der Ausführer auf einer Rechnung, einem Lieferschein oder einem anderen Handelsdokument eine Ursprungserklärung aus, mit der er die Ursprungseigenschaft des hergestellten Erzeugnisses bestätigt. Die Ursprungserklärungen können nach Artikel 16 des Ursprungsprotokolls ausgestellt werden

  • von einem ermächtigten Ausführer im Sinne von Artikel 17 oder
  • von jedem Ausführer für Sendungen von einem oder mehreren Packstücken, die Ursprungserzeugnisse enthalten, deren Wert 6.000 Euro je Sendung nicht überschreitet.

Wortlaute der Ursprungserklärung in deutscher und englischer Sprache (Anhang III des Ursprungsprotokolls):

  • Der Ausführer (Ermächtigter Ausführer; Bewilligungs-Nr. ...) der Waren, auf die sich dieses Handelspapier bezieht, erklärt, dass diese Waren, soweit nicht anderes angegeben, präferenzbegünstigte ... Ursprungswaren sind.
  • The exporter of the products covered by this document (customs authorisation No ...) declares that, except where otherwise clearly indicated, these products are of ... preferential origin.

 
 

DOKUMENT-NR. 55746

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