. .
Illustration

INTERNATIONAL

’Kumulierung’ im Präferenzrecht - detaillierte Erläuterungen der Zollverwaltung

"Kumulierung" im Präferenzrecht bedeutet, dass im Handel zwischen präferenziellen Partnerstaaten Bearbeitungen, die in einem Land durchgeführt werden, beim Ursprungserwerb in einem anderen Land mit angerechnet werden. Vorerzeugnisse, die "kumuliert" werden können, müssen nicht ausreichend be- oder verarbeitet werden.

Die deutsche Zollverwaltung hat auf ihrer Homepage umfangreiche Erläuterungen zu den Kumulierungsmöglichkeiten mit den entsprechenden Abkommenspartnern im Präferenzrecht veröffentlicht.

 
 

DOKUMENT-NR. 58338

  • MEHR ZU DIESEM THEMA

  • ANSPRECHPARTNER

  • Telefon: 040 36138-296
  • Fax: 040 36138-494

Kontaktdaten speichern (V-Card)
  • Telefon: 040 36138-293
  • Fax: 040 36138-583

Kontaktdaten speichern (V-Card)
  • MEHR

  • VERANSTALTUNGEN

Zur Zeit gibt es in diesem Bereich keine aktuellen Veranstaltungen.
  • K UND M