Die Europäische Gemeinschaft hat mit zahlreichen Ländern und
Ländergruppen Abkommen geschlossen, in denen Zollbegünstigungen
(Zollpräferenzen) vereinbart wurden. Um die vereinbarten
Zollpräferenzen in Anspruch nehmen zu können, müssen bei der
Einfuhrverzollung Nachweise vorgelegt werden (z.B.
Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 oder präferentielle
Ursprungserklärungen auf der Rechnung), die belegen, dass die Waren
gemäß der präferentiellen Ursprungsregeln des jeweiligen Abkommens
hergestellt wurden.
Wenn ein Exporteur nicht selber Hersteller der von ihm
exportierten Ware ist, muss er sich von seinem in der Gemeinschaft
ansässigen Vorlieferanten den präferentiellen Warenursprung
nachweisen lassen. Um diesen Nachweis zu erleichtern, wurde in der
Gemeinschaft das System der Lieferantenerklärungen geschaffen.
Eine Lieferantenerklärung ist eine Erklärung, mit der ein
Lieferant Angaben über die Eigenschaft gelieferter Waren
hinsichtlich der Präferenzursprungsregeln der Gemeinschaft macht.
Diese Erklärungen werden von Ausführern als Nachweismittel
verwendet, insbesondere als Belege zu Anträgen auf Ausstellung von
Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 / EUR-MED und als Grundlage für
die Ausfertigung von präferentiellen Ursprungserklärungen auf der
Handelsrechnung.
Für Warenlieferungen innerhalb der Gemeinschaft werden von den
Zollstellen Lieferantenerklärungen anerkannt, die den
Erfordernissen der Verordnung (EG) Nr. 1207/2001 in der jeweils
gültigen Fassung genügen. Mit der EG-Verordnung Nr. 1617/2006 wurde
eine Anpassung der Erklärungstexte an die Erfordernisse der
Paneuropa-Mittelmeer-Kumulierung vorgenommen (siehe download).
Entsprechend der in der jeweiligen Erklärung enthaltenen Aussage
sind folgende Formen von Lieferantenerklärungen zu
unterscheiden:
- Einzel- oder Langzeit-Lieferantenerklärungen für Waren
mit Präferenzursprungseigenschaft und
- Einzel oder Langzeit-Lieferantenerklärungen für Waren
ohne Präferenzursprungseigenschaft.
Weitere Informationen zu den von der Europäischen Gemeinschaft
geschlossenen Präferenzabkommen und zur Ausstellung von
Lieferantenerklärungen können der Internetseite der deutschen
Zollverwaltung www.zoll.de entnommen
werden.