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INTERNATIONAL

Lieferantenerklärungen nach der EG-Verordnung 1207/2001

Die Europäische Gemeinschaft hat mit zahlreichen Ländern und Ländergruppen Abkommen geschlossen, in denen Zollbegünstigungen (Zollpräferenzen) vereinbart wurden. Um die vereinbarten Zollpräferenzen in Anspruch nehmen zu können, müssen bei der Einfuhrverzollung Nachweise vorgelegt werden (z.B. Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 oder präferentielle Ursprungserklärungen auf der Rechnung), die belegen, dass die Waren gemäß der präferentiellen Ursprungsregeln des jeweiligen Abkommens hergestellt wurden.

Wenn ein Exporteur nicht selber Hersteller der von ihm exportierten Ware ist, muss er sich von seinem in der Gemeinschaft ansässigen Vorlieferanten den präferentiellen Warenursprung nachweisen lassen. Um diesen Nachweis zu erleichtern, wurde in der Gemeinschaft das System der Lieferantenerklärungen geschaffen.

Eine Lieferantenerklärung ist eine Erklärung, mit der ein Lieferant Angaben über die Eigenschaft gelieferter Waren hinsichtlich der Präferenzursprungsregeln der Gemeinschaft macht. Diese Erklärungen werden von Ausführern als Nachweismittel verwendet, insbesondere als Belege zu Anträgen auf Ausstellung von Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 / EUR-MED und als Grundlage für die Ausfertigung von präferentiellen Ursprungserklärungen auf der Handelsrechnung.

Für Warenlieferungen innerhalb der Gemeinschaft werden von den Zollstellen Lieferantenerklärungen anerkannt, die den Erfordernissen der Verordnung (EG) Nr. 1207/2001 in der jeweils gültigen Fassung genügen. Mit der EG-Verordnung Nr. 1617/2006 wurde eine Anpassung der Erklärungstexte an die Erfordernisse der Paneuropa-Mittelmeer-Kumulierung vorgenommen (siehe download).

Entsprechend der in der jeweiligen Erklärung enthaltenen Aussage sind folgende Formen von Lieferantenerklärungen zu unterscheiden:

  • Einzel- oder Langzeit-Lieferantenerklärungen für Waren mit Präferenzursprungseigenschaft und
  • Einzel oder Langzeit-Lieferantenerklärungen für Waren ohne Präferenzursprungseigenschaft.

Weitere Informationen zu den von der Europäischen Gemeinschaft geschlossenen Präferenzabkommen und zur Ausstellung von Lieferantenerklärungen können der Internetseite der deutschen Zollverwaltung www.zoll.de entnommen werden.

 
 

DOKUMENT-NR. 36476

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