Kraftfahrzeugservicemechaniker/ Kraftfahrzeugservicemechanikerin
Zur Vorbereitung einer Ausbildungsordnung nach § 25 des Berufsbildungsgesetzes und § 25 der Handwerksordnung sollen insbesondere Ausbildungsinhalte und Struktur eines neuen Ausbildungsberufes in der Kraftfahrzeugbranche erprobt werden. Die Erprobung umfasst auch die Eignung für eine Fortführung der Ausbildung in einem der in § 12 genannten Berufe.
Arbeitsgebiet:
Kraftfahrzeugservicemechaniker/Kraftfahrzeugservicemechanikerin sind in der Wartung, Prüfung, Diagnose, Instandsetzung, Aus- und Umrüstung von Kraftfahrzeugen, Personenkraftwagen-, Nutzfahrzeug-, Motorrad- oder Fahrzeugkommunikationstechnik tätig. Die Ausbildung erfolgt bei Fahrzeugherstellern und in Servicebetrieben.
Branchen/Betriebe:
Industrie und Handwerk
Berufliche Fähigkeiten:
Diagnostizieren von Fehlern, Störungen und deren Ursachen sowie Beurteilen der Ergebnisse mit Anfertigen der Mess-und Prüfprotokolle an den nachfolgenden Fahrzeugsysteme wie Bordnetzsystem, Beleuchtungssystem, Ladestromsystem, Startsystem, Motorsystem und Kraftübertragungssystem. Instandhalten, insbesondere Montieren und Demontieren von Motor, Kraftübertragung, Fahrwerk oder Zubehör; Anfertigen einer Arbeitsplanung.
Dabei setzen sie rechnergestützte Informations- und Kommunikationssysteme zur Erstellung von Prüfprotokollen ein.
Kraftfahrzeugservicemechaniker/Kraftfahrzeugservicemechanikerin
- Bordnetzsystem,
- Beleuchtungssystem,
- Ladestromsystem,
- Startsystem,
- Motorsystem
- Kraftübertragungssystem;
Ausbildungsschwerpunkte:
- Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- Umweltschutz,
- Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen sowie Kontrollieren und Bewerten der Arbeitsergebnisse,
- Qualitätsmanagement,
- Bedienen von Fahrzeugen und Betriebseinrichtungen
- Durchführen von Service-und Pflegearbeiten an Fahrzeugen und Betriebseinrichtungen,
- Messen und Prüfen an Systemen,
- Warten, Prüfen und Einstellen von Fahrzeugen und Systemen sowie von Betriebseinrichtungen,
- Montieren, Demontieren und Instandsetzen von Fahrzeugen,
- Betriebliche und technische Kommunikation, Kommunikation mit Kunden,
- Diagnostizieren von Fehlern, Ermitteln von Störungen und deren Ursachen.
| Ausbildungsdauer: | 2 Jahre |
| Ausbildungsvergütung: |
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Hinweise zu den Ausbildungsvergütungen finden Sie hier. |
| Berufsschule: |
Staatliche Gewerbeschule Fahrzeugtechnik (G 9) Ebelingplatz 9 20537 Hamburg Telefon: 42 88 51-2 16 Telefax: 42 88 51-2 69 E-Mail: mailto:info@kfz-schule.de Internet: http://www.kfz-schule.de/ |
| Unterrichtsform: |
Ausbildungsbeginn 1. August : Blockunterricht |
| Ausbildungsverordnung und sachlich-zeitliche Gliederung: |
Mitglieder können sich hier die Ausbildungsverordnung (gültig seit 25 Juni 2009) und die sachlich-zeitliche Gliederung kostenlos herunterladen. |
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Fortbildungsmöglichkeiten: (Auswahl) |
Industriemeister/-in Metall Geprüfte/-r Technische/-r_Betriebswirt/-in |
| Hinweise zur Prüfung: | Die Prüfungstermine finden Sie hier. |

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