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DIHK zur EU-Zahlungsverzugsrichtlinie

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Dokument-Nummer: 53614

Stellungnahme des DIHK zur geplanten EU-Zahlungsverzugsrichtlinie

Kleine und mittlere Unternehmen leiden unter den zum Teil hohen Außenständen privater und öffentlicher Auftraggeber. Bislang zeigten gesetzgeberische Maßnahmen auf Gemeinschaftsebene, wie die europäische Zahlungsverzugsrichtlinie und deren nationale Umsetzung durch das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz und das zum 1. Januar 2009 in Kraft getretene Forderungssicherungsgesetz, kaum Wirkung auf das Zahlungsverhalten im Geschäftsverkehr, so der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) in seiner Stellungnahme gegenüber dem Bundesministerium für Justiz vom 9. Juni 2009. Hinsichtlich Zahlungsrückständen öffentlicher Auftraggeber führt der DIHK aus, die vorgesehene Gleichstellung mit Auftraggebern aus der Privatwirtschaft bezüglich der Zahlungsfristen in der Richtlinie sei zu begrüßen. Im Gegensatz zu der in der Richtlinie vorgesehenen pauschalen Entschädigung in Höhe von fünf Prozent des fälligen Betrages favorisiert der DIHK jedoch die bereits vorhandenen gesetzlichen Möglichkeiten mit den äußerst großzügig bemessenen Verzugszinsen.

Die Stellungnahme des DIHK finden Sie unter Downloads.



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