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INNOVATION & UMWELT
Geschmacksmuster
Produkte und Design durch Geschmacksmuster schützen
Geschmacksmuster schützen die ästhetische Gestaltung eines Produktes.
Schutzvoraussetzungen für die Erteilung eines Geschmacksmusters sind:
- Neuheit,
- Eigenart.
Ein Geschmacksmuster ist die Verkörperung eines schöpferischen Gedankens (Formgestaltung) auf ästhetischem Gebiet. Zeitlich sind Geschmacksmuster maximal 25 Jahre lang vom Anmeldetag an geschützt, wobei dieser Schutz gegen Zahlung einer Gebühr nach dem 5., 10.,15. und 20 Jahr je nach Bedarf verlängert werden kann. Es erfolgt nur eine formelle Prüfung durch das Deutsche Patent- und Markenamt.
Anmeldung eines Geschmacksmusters
Um Geschmacksmusterschutz zu erlangen, ist das Geschmacksmuster beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) anzumelden. Die Anmeldung besteht aus dem :
Das Antragsformular kann im IPC Innovations- und Patent-Centrum kostenfrei abgeholt oder im Internet beim DPMA heruntergeladen werden.
Weitere Informationen zur Anmeldung, z.B. zu den Kosten finden Sie hier im Merkblatt für Geschmacksmusteranmelder des DPMA.
Im DPMA werden nach Eingang der Anmeldung die formellen Voraussetzungen einer Anmeldung (Anmeldungserfordernisse) geprüft. Liegen keine Mängel vor, wird das Geschmacksmuster eingetragen und im Geschmacksmusterblatt veröffentlicht. Mehr zu Geschmacksmustern...
Designschutz kann in Deutschland auf unterschiedlichen Wegen erreicht werden
- In Form eines nationalen deutschen Geschmacksmusters, welches beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) beantragt wird.
- In Form eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters, das beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) in Alicante Spanien beantragt werden muss.
- In Form eines internationalen Geschmacksmusters, das bei der World Intellectual Property Organization (WIPO) in Genf beantragt werden muss.
- In Form eines nicht angemeldeten Geschmacksmusters durch Präsentation vor der Fachöffentlichkeit.
Auf den Seiten der jeweiligen Ämter oder im IPC der Handelskammer Hamburg können Geschmacksmuster recherchiert werden. Nicht eingetragene EU-Geschmacksmuster können nicht recherchiert werden, da sie nicht angemeldet werden müssen.
Für Recherchen oder allgemeine Fragen zu diesem Fachgebiet sind Sie in unserem IPC willkommen. Wir führen gerne auch Auftragsrecherchen durch. Bitte wenden Sie sich für ein Angebot an uns.
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Die Patentanwaltsberatung ist als rechtlich fokussierte Einstiegs- und Erstberatung konzipiert. Sie wird kostenlos angeboten und von unabhängigen Patentanwälten freiwillig in Räumen der Handelskammer Hamburg durchgeführt. Die Beratung findet jeden Donnerstag ab 14 Uhr i.d.R. im Innovations- und Patent-Centrum der Handelskammer Hamburg (IPC) statt. Eine vorherige Anmeldung ist erforderlich!
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DOKUMENT-NR. 19725
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