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INNOVATION & UMWELT
Marken
Produkte und Dienstleistungen durch Marken schützen
Eine Marke ist ein Zeichen, das geeignet ist, die Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens von den Waren und Dienstleistungen eines anderen Unternehmens zu Unterscheiden.
Schutzfähige Zeichen sind nach §3 Markengesetz:
- Wortmarken,
- Buchstaben,
- dreidimensionale Marken, einschließlich Warenform und -verpackung
- Hörmarken sowie
- sonstige Markenformen, z.B. Zahlen, Buchstaben und -gruppen.
Die Unterscheidungskraft der Marke ist eine Schutzvoraussetzung für die Eintragung in das Markenregister. Mehr...
Voraussetzung für den Schutz einer Marke in Deutschland ist die Vorlage eines entsprechenden Antrags beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA). Hierzu sollte das vom DPMA herausgegebene Formblatt verwendet werden.
Eine Marke kann nur eingetragen werden, wenn der Eintragung unter anderem keine absoluten Schutzhindernisse (§ 8 Marken Gesetz) vorliegen. Darunter ist z.B. das Fehlen jeglicher Unterscheidungskraft, weil es sich nur um eine rein sachbezogene Angabe handelt, zu verstehen. Mehr...
Patentamtliche Kosten für Markenanmeldungen
Bei der Entscheidung über den Schutz einer Marke spielen die Kosten der Anmeldung eine Rolle, diese sollten aber nicht überbewertet werden. Denn dieses Schutzrecht ist - bedingt durch die lange Laufzeit von 10 Jahren - relativ preiswert. Nachfolgend sind die Gebühren des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) für die Markenanmeldung aufgelistet. Mehr...
Die Patentanwaltsberatung ist als rechtlich fokussierte Einstiegs- und Erstberatung konzipiert. Sie wird kostenlos angeboten und von unabhängigen Patentanwälten freiwillig in Räumen der Handelskammer Hamburg durchgeführt. Die Beratung findet jeden Donnerstag ab 14 Uhr i.d.R. im Innovations- und Patent-Centrum der Handelskammer Hamburg (IPC) statt. Eine vorherige Anmeldung ist erforderlich!
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Formular zum Anmelden einer Marke
Für Ihren Antrag zur Anmeldung einer deutschen Marke verwenden Sie bitte nur das vom Deutschen Patent- und Markenamt herausgegebene Formular. Wichtig ist, dass Sie Ihre Marke genau so darstellen, wie sie geschützt werden soll. Auch die Waren und Dienstleistungen (Nizzaklassen), die Sie mit der Marke kennzeichnen wollen, sind unbedingt anzugeben.
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Markenrecherchen und Marken-Monitoring
Eine Marke dient der eindeutigen Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens. Mit der Eintragung der Marke erwirbt der Inhaber das alleinige Recht, die Marke für die geschützten Waren und/oder Dienstleistungen zu benutzen. So können Marken z.B. für bestimmte Produkte oder für das Unternehmen selbst stehen und zählen ebenso wie Patente zum geistigem Eigentum eines Unternehmens. Starke Marken stellen somit einen Vermögenswert dar und können vom Markeninhaber jederzeit verkauft und veräußert werden.
Um bei einer Markenneuanmeldung eine Verwechslungsgefahr und damit Konflikte mit Markeninhabern zu vermeiden, sollten vorab bestehende ältere Markenrechte recherchiert werden. Denn das Deutsche Patent- und Markenamt führt beim Anmeldeverfahren keine entsprechende Prüfung durch. Verwechslungsgefahr besteht immer dann, wenn eine identische oder ähnliche Marke für identische oder ähnliche Waren und Dienstleistungen bereits geschützt ist.
Haben Sie Ihre Marke bereits geschützt, sollten Sie regelmäßig überprüfen, dass niemand Ihre Rechte verletzt. Mit unserem Marken-Monitoring erhalten Sie regelmäßig Listen mit Markenanmeldungen, die der Ihren ähnlich sind. So können Sie frühzeitig gegen Verletzer Ihrer Markenrechte vorgehen. Mehr...
DOKUMENT-NR. 19724
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Newsletter (Link: http://inx.odav.de/inxmail29/anmeldung.jsp)
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Rss-Feed (Link: http://www.hk24.de/produktmarken/startseite_alt/downloads/startmeldwied/369700.html)
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Branchen- und Servicepakete (Link: http://www.hk24.de/servicemarken/branchen_servicepakete/index.jsp)
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INNOVATIONS-SERVICE
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Das IPC-Technologiebarometer (Dokument-Nr.: 41701)
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TechSearch - Die Technologiedatenbank (Dokument-Nr.: 42821)
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Hamburger Innovationsaudit (Dokument-Nr.: 46905)

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