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Sprengen verhindert Technologieklau

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Dokument-Nummer: 53949

Sprengen verhindert Technologieklau

Produktpiraterie verursacht weltweit Schäden in Milliardenhöhe. Wirklich wirkungsvoll dagegen ist eine Kombination von sichtbarem und unsichtbarem Kopierschutz. Mit Sprengprägen wird das auf wirtschaftliche Weise möglich – für Massenware.

Bunt schillert die holografische Struktur auf dem Frisbee. Sie ist einzigartig für diese Charge und macht das Produkt fälschungssicher. Denn das Urmuster wurde mittels Sprengen in das Spritzgießwerkzeug geprägt. Mit diesem Verfahren können Investitionsgüter, aber auch Massenwaren wie DVDs oder medizinische Pillen und Tabletten mit einem Kopierschutz versehen werden. Erarbeitet wurde die patentierte Technologie von Dipl.-Ing. Günter Helferich vom Fraunhofer-Institut für Chemische Technologie ICT in Pfinztal. Er erhält einen der Joseph-von-Fraunhofer-Preise 2009 für die Entwicklung eines Sprengprägeverfahrens zur holografischen Nanostrukturierung von Stahloberflächen als Plagiatsschutz. Die Notwendigkeit liegt auf der Hand: Etwa zehn Prozent des gesamten Welthandelsvolumen werden mit gefälschten Produkten erzielt (Schätzungen der Internationalen Handelskammer). Das vernichtet nicht nur Arbeitsplätze – in Deutschland jährlich etwa 70 000 laut Deutschem Industrie- und Handelskammertag – auch für die Frage der Produkthaftung ist das relevant.

Sprengprägen ermöglicht das unmittelbare Strukturieren von Metalloberflächen. Mit diesem Verfahren lassen sich sogar die Strukturen weicher holografischer Prägevorlagen – Nickelshims – in Formeinsätze für das Spritzgießen übertragen. Mittels der auf diese Weise strukturierten Formen lassen sich Kunststoffprodukte in sehr hoher Stückzahl mit deutlich sichtbarem Hologramm als Kopierschutz für den Massenmarkt fertigen – im Produktionsprozess des Originals und ohne zusätzlichen Arbeitsschritt. Damit sind alle Bauteile über den in Kunststoff eingegossenen Fingerprint eindeutig zu identifizieren. Zudem könnte der Einsatz konventioneller galvanischer Bäder oder Ätzbäder reduziert werden.

»Der Vorgang lässt sich einfach beschreiben«, sagt Günter Helferich. »Für die Strukturierung wird die zu bearbeitende Metalloberfläche mit dem einzuprägenden Gegenstand, der Originalstruktur, bedeckt. Darauf kommt eine dünne Folie aus Sprengstoff. Bei deren Detonation prägt sich die Struktur des Originals detailgetreu in das Metall. Die Stoßwelle bewirkt eine zusätzliche Härtesteigerung des geprägten Metalls.« Dieses Ergebnis zu erzielen, war nicht ganz so einfach: Es kommt auf die Kombination vieler Parameter an, auf den Typ des Sprengstoffs und des Metalls, auf die Zünderposition und die Verdämmung des Sprengstoffs – um nur ein paar zu nennen. Das Sprengprägen holografischer Strukturvorlagen ist nicht kopierfähig – selbst wenn identische Vorlagen verwendet würden. Denn ein »komplexer« Vorgang wie eine Prägung mittels Detonation lässt sich von Produktfälschern niemals im Detail nachvollziehen – der ideale Piraterieschutz.

Die in Deutschland entdeckten Fälschungen werden vor allem in asiatischen Staaten, in Polen sowie in der Türkei und in der Tschechischen Republik hergestellt. Besonders Textilien, hochwertige Uhren, Musikträger, Parfüms und Computersoftware werden gefälscht.

Ein besonders schwerwiegendes und weltweites Problem ist die Fälschung von Medikamenten. Nachahmung von Arzneimitteln kann neben dem wirtschaftlichen Schaden für die Hersteller der Originalpräparate zu gravierenden medizinischen Sicherheitsrisiken für die Patienten führen. Unwirksame oder falsch dosierte Wirkstoffe können massive gesundheitliche Schäden bis hin zum Tod, etwa bei gefälschten Krebs- und Aidsmedikamenten, verursachen. Dies ist auch auf internationaler Ebene ein großes Problem: Mittlerweile sind laut der Weltgesundheitsorganisation (WHO) beispielsweise rund die Hälfte der in manchen Teilen Afrikas angebotenen Arzneimittel Fälschungen.

Falls Sie weitere Fragen zum Thema „Innovationsschutz oder Designschutz“ suchen, können Sie sich vertrauensvoll direkt an das Innovations- und Patent-Centrum (IPC) der Handelskammer Hamburg wenden. Wir beraten Sie gern! Sie können uns während der allgemeinen Öffnungszeiten des IPC, von Montag bis Freitag von 9.00 bis 14.00 Uhr gerne persönlich ansprechen, oder Sie erreichen uns telefonisch unter der 040 / 361 38 – 376. Alle Gespräche werden natürlich vertraulich behandelt.

 



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