Die Chemikalien-Klimaschutz-Verordnung dient der Ergänzung und notwendigen Konkretisierung der Verordnung (EG) Nr. 842/2006 über bestimmte fluorierte Treibhausgase (F-Gase-Verordnung) sowie der Umsetzung der Regelungsaufträge. Künftig müssen Betriebe und Personen nachweisen, dass sie bestimmte Anforderungen erfüllen und sich zertifizieren lassen.
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