Am 1. Mai 2004 ist das neue Geräte- und Sicherheitsgesetz (GPSG ) in Kraft getreten. Durch dieses Gesetz wurde die zweite EG- Produktsicherheitsrichtlinie 2001/95/EG in nationales Recht umgesetzt. Zum einen löst es das bis dahin geltende Gerätesicherheitsgesetz ( GSG ) sowie das Produktsicherheitsgesetz ( ProdSG ) ab und führt deren Regelungsgehalt in einer einheitlichen Regelung für die Sicherheit technischer Produkte zusammen. Zum anderen kommen neue Vorschriften hinzu, die die Verantwortlichkeit von Herstellern, Bevollmächtigten und Einführern zum Teil deutlich verschärfen. Näheres erfahren Sie hier.
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