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RECHT UND STEUERN

Hamburger Freundschaftliche Arbitrage / Hamburg Friendly Arbitration

RECHT UND STEUERN

Platzusance / Local Usage

Entscheiden sich die Parteien für ein Schiedsverfahren nach den Regeln der Hamburger freundschaftlichen Arbitrage, so administrieren sie und die Schiedsrichter das Verfahren nach diesen Regeln und dem 10. Buch der ZPO selbst, nicht unsere Handelskammer. Einzig im Zusammenhang mit der Benennung von Zwangsschiedsrichtern kann es zur Mitwirkung unserer Handelskammer kommen. mehr

DOKUMENT-NR. 36439

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