Arbeitgeberdarlehen sind in der Regel zinsgünstiger als bankübliche Kredite. Die Zinsvorteile des Arbeitnehmers stellen so genannte geldwerte Vorteile dar, die als Sachbezüge der Lohnsteuer unterliegen, wenn die Summe der am Ende des Lohnzahlungszeitraums noch nicht getilgten Darlehen den Betrag von 2.600 € übersteigt. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat am 1. Oktober 2008 hierzu erneut ein Schreiben veröffentlicht, das zahlreiche Klarstellungen und Beispiele enthält. Dokument-Nr. 46028
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