RECHT UND STEUERN
Mit seinem Urteil "Inspire Art" vom 30. September 2003 hat der
Europäische Gerichtshof erneut das Prinzip der
Niederlassungsfreiheit bestätigt. Englischen Limiteds ist daher der
Zuzug durch Nutzung einer Niederlassung in Deutschland unter
Beibehaltung ihrer Rechtsform möglich. Allerdings sind hiermit
nicht nur Vorteile verbunden, denn der Gesellschafter gründet zwar
unter einfacheren Bedingungen, bewegt sich im weiteren Verlauf des
Lebens der Gesellschaft aber im beispielsweise englischen Recht und
dieses beinhaltet Pflichten, die teilweise andersartig und
weitreichender im Vergleich zu denjenigen des deutschen Rechts
sind. Ausführungen dazu finden Sie hier. Dokument-Nr. 25041
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