Viele Produkte müssen mit einer zusätzlichen Preisangabe, dem Grundpreis, ausgezeichnet werden. Der Grundpreis muss so angebracht werden, dass er dem Käufer auffällt. Von der Grundpreisangabenpflicht gibt es Ausnahmen. Verstöße können auf Grund des Wirtschaftsstrafgesetzes geahndet werden.
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