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Immobilienmakler

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Dokument-Nummer: 12772

Immobilienmakler

Gründung als Immobilienmakler

Die Selbstständigkeit als Immobilienmakler (Haus- und Grundstücksmakler, Haus- und Grundstücksverwalter) unterliegt generell keiner Zugangsbeschränkung, ist aber ein zustimmungspflichtiges Gewerbe. Wer diese Tätigkeit ausüben möchte, benötigt eine behördliche Erlaubnis nach § 34 c (Makler, Bauträger, Baubetreuer) der Gewerbeordnung (GewO). Dort ist das Aufgabenspektrum des Immobilienmaklers festgeschrieben.

Wer ist Immobilienmakler ?
Makler ist, wer gewerbsmäßig

1a)      den Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume oder Darlehen vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweisen will,

1b)      den Erwerb von Anteilscheinen einer Kapitalgesellschaft, von ausländischen Investmentanteilen, von sonstigen öffentlich angebotenen Vermögensanlagen, die für gemeinsame Rechnung der Anleger verwaltet werden, oder von öffentlich angebotenen Anteilen an einer und von verbrieften Forderungen gegen eine Kapitalgesellschaft oder Kommanditgesellschaft vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweisen will,

2a)        Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung vorbereiten oder durchführen und dazu Vermögenswerte von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte verwenden will,

2b)      Bauvorhaben als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung wirtschaftlich vorbereiten oder durchführen will.

Der Verwalter (auch WEG – Verwalter) benötigt keinen Gewerbeschein nach § 34 c GewO. Es reicht der „normale“ Gewerbeschein, soweit die Tätigkeit gewerblich ausgeführt wird.

Behördenprüfung
Die Behörde prüft dabei lediglich die persönliche Zuverlässigkeit des Antragstellers. Die Erlaubnis ist zu versagen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Antragsteller oder eine der mit der Leitung des Betriebes oder einer Zweigniederlassung beauftragte Person die für den Gewerbebetrieb erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzt oder wenn er in ungeordneten Vermögensverhältnissen lebt. Schulden beim Finanzamt und Schulden bei Körperschaften des Öffentlichen Rechts können der persönlichen Zuverlässigkeit entgegenstehen.

Sie beantragen den Maklerschein bei dem für Sie zuständigen Verbraucherschutzamt. Bitte bereinigen Sie vor Antragstellung eventuelle Schuldpositionen bei Behörden.

Die Erlaubnis kann inhaltlich beschränkt und mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit oder der Auftraggeber erforderlich ist; unter den gleichen Voraussetzungen ist auch die nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen zulässig.

Welche Pflichten gab es ?
Aus dem Gesetz zu Bürokratieabbau und Deregulireung resultierten Änderungen der Makler- und Bauträgerverordnung mit Gültigkeit ab Juli 2005. Hierdurch ist die Vorschrift das für jedes Kalenderjahr gemäß § 16 (1) der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) auf eigene Kosten ein Prüfungsbericht von einem geeigneten Prüfer erstellen lassen musste und der zuständigen Behörde bis zum 31. 12. des darauffolgenden Jahres zu übermitteln, aus dem hervorgehen musste, das die sich aus den §§ 2 – 14 der Makler- und Bauträgerverordnung ergebenden Pflichten eingehalten wurden, entfallen. Gleiches gilt hinsichtlich der Inseratensammlung nach §13 MaBV.
Die MaBV gilt für alle Gewerbetreibenden, die nach § 34 c Abs.1 der GewO der Erlaubnis bedürfen, mit Ausnahme von Versicherungs- und Bausparkassenvertretern, die im Rahmen ihrer Tätigkeit für eine Versicherungsgesellschaft oder Bausparkasse tätig werden, die der Aufsicht des Bundesaufsichtsamtes für das Kreditwesen unterliegen oder die den Abschluss von Verträgen über die Nutzung der von ihnen für Rechnung Dritter verwalteten Grundstücke, grundstücksgleichen Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweisen.

Tipp: Als verantwortungsbewusster Immobilienmakler sollten Sie sich in allen Fragen der Immobilienfinanzierung gut auskennen. Gute Kontakte zu Versicherungen und Geldinstituten erleichtern das Geschäft. Auch die rechtlichen und steuerlichen Vorschriften für die Branche, die für Ihre Kunden wichtig sein könnten, sollten Sie kennen.

Behördliche Gebühren
Die Gebühr richtet sich nach der jeweils geltenden Gebührenordnung für die Wirtschaftsverwaltung und ist gestaffelt. Sie beträgt zur Zeit pro Position €120.
Hinzu kommen € 26,- für das polizeiliche Führungszeugnis und den Auszug aus dem Gewerbezentralregister sowie € 15,- für die Gewerbeanmeldung.

Mitgliedschaft in einem Berufsverband
Eine Mitgliedschaft in einem Berufsverband (siehe Adressenliste) setzt in der Öffentlichkeit ein deutliches Signal für die Qualität des Maklers. Dabei nimmt der Verband über seine Aufnahmeordnung Einfluss auf das Qualitätsmanagement seiner Mitglieder. Die Antragsunterlagen für die Aufnahme in einen Berufsverband werden gesichtet und wahlweise in Gesprächen, die auch Prüfungscharakter erreichen können, letztlich entschieden, ob eine Aufnahme in den Berufsverband erfolgen kann. Dies trifft besonders Antragsteller, die den Beruf nicht erlernt haben.
Seitens der Maklerverbände werden ständig Fortbildungsseminare angeboten. Bitte informieren Sie sich dort.

Weitere Informationen:


Immobilienverband Deutschland (neu) (Zusammenschluss RDM und VDM)
IVD Nord e.V., Große Theaterstr. 7, 20354 Hamburg, Tel. 040 / 35 75 99 - 0

  • Stiftung Grone-Schule – gemeinnützig; Heinrich-Grone-Stieg 1, 20097 Hamburg, Tel. 040 / 23 703 0
  • Berufsförderungswerk Hamburg GmbH, August-Krogmann-Str. 52, 22159 Hamburg, Tel. 040 / 6 45 81 – 0

Literatur:

  • So mache ich mich als Immobilienmakler selbständig; Vogel, Rosenboom, Westphal;  Rentrop – Verlag 1997.
  • Professionelles Immobilienmarketing, Kippes; Vahlen – Verlag 2001.
  • Maklerwissen in Frage und Antwort; Schriften des Ring Deutscher Makler, RDM-Verlagsgesellschaft mbH, Hamburg 1998.
  • Immobilienmakler; WRS – Verlag, Planegg.
  • Hinweis auf den Grabener – Verlag, Kiel als Spezialverlag für Immobilienmakler (z.B. Immobilienlexikon).
  • Wie mache ich mich selbständig? Gründungsservice der Handelskammer Hamburg, Adolphsplatz1, 20457 Hamburg.

Hinweis:
Die ersten beiden Titel sind in der Commerzbibliothek der Handelskammer vorhanden.
Öffnungszeiten Lesesaal und Ausleihe: montags, mittwochs, freitags von 10:00 bis15:00 Uhr, dienstags und donnerstags von10:00 bis 19:00 Uhr Tel. 040 / 36 13 8 – 377.



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