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RECHT UND STEUERN
Haftung für Links im Internet
Das Setzen von Links von der eigenen Website auf andere Internet-Seiten ist inzwischen eine viel genutzte Möglichkeit, dem Besucher auf der eigenen Homepage einen weiteren Service zu bieten. Diese Links auf fremde Internet-Seiten können aber unter Umständen bei Ihnen eine Haftung auslösen, falls Sie auf Seiten mit rechtswidrigem Inhalt verweisen. Wir möchten Ihnen mit diesem Merkblatt Informationen zu diesem Thema bieten, unsere Ausführungen erheben allerdings keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Es gibt keine gesetzlichen Bestimmungen, die die Haftung für Hyperlinks regeln. Auch die Rechtsprechung ist in diesem Falle nicht ganz einheitlich, so dass immer ein gewisses Restrisiko bei der Link-Setzung verbleibt. Hyperlinks sind grundsätzlich gestattet, wenn derjenige, auf dessen Website verwiesen wird, dies nicht erkennbar untersagt. Sicherheitshalber sollten Sie aber davon ausgehen, dass der Betreiber einer Internetseite grundsätzlich nur mit einer Verlinkung auf die Homepage einverstanden ist. Wenn Sie praktisch alle Informationen seiner Seite verlinken, könnte das also Probleme geben.
Wer Hyperlinks setzt, haftet unter Umständen für den Inhalt der verwiesenen Seiten. Es kommt hier insbesondere darauf an, ob Sie von den rechtswidrigen Inhalten Kenntnis hatten und ob Sie sich den Inhalt zu eigen machen! Kennzeichnen Sie einen externen Link deshalb als solchen und betten Sie ihn nicht „als Ihr Angebot“ in Ihre Website ein. Erscheint zum Beispiel bei einem Klick auf den Link nicht die fremde Website, sondern wird der Text auf Ihrer eigenen Seite „eingebettet“, könnte das für ein „zu eigen machen“ sprechen und die Haftung für rechtswidrige Inhalte auslösen. Vorsichtshalber sollten Sie auf Ihren Websites außerdem ausdrücklich erklären, dass Sie sich den Inhalt der verwiesenen Websites nicht zu eigen machen. Dieser Hinweis muss aber glaubhaft sein. Wenn erkennbar ist, dass Sie bewusst auf eine "kritische Seite" verweisen und den Inhalt akzeptieren, dürfte eine Haftung wiederum gegeben sein. Gleiches gilt, wenn Sie positive Kenntnis von dem rechtswidrigen Inhalt einer Website haben und den Link trotzdem setzen oder nicht entfernen.
Wird der Inhalt der verlinkten Seite nach der Verlinkung verändert und enthält nunmehr einen rechtswidrigen Inhalt, kann die Sache problematisch werden. Eine starke Meinung geht davon aus, dass bis zur Kenntnis dieser Veränderung keine Haftung für die neuen, rechtswidrigen Inhalte besteht. Hiernach müssten Sie beim Entdecken des rechtswidrigen Inhalts nur unverzüglich den Link entfernen, um eine Haftung auszuschließen. Das Oberlandesgericht München hat in einem Urteil aber entschieden, dass derjenige, der einen Link setzt, eine Überwachungspflicht hat, den Inhalt der Links also regelmäßig prüfen muss. Ob dieses stark kritisierte Urteil von anderen Gerichten bestätigt wird, ist noch nicht absehbar. Eine regelmäßige Überprüfung der Links ist deshalb aber in machbaren Zeitabständen sinnvoll.







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