. .
Illustration

RECHT UND STEUERN

Muster eines BGB-Vertrages

Mustervertrag einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (BGB-Gesellschaft)

Zwischen Frau Gerda Mustermann, wohnhaft in_____________ und Frau Emma Eifrig, wohnhaft in _____________, wird folgender Gesellschaftsvertrag abgeschlossen:

§ 1
Zum gemeinsamen Betrieb eines Handarbeitsgeschäftes wird von den Unterzeichnern eine Gesellschaft errichtet. Die Gesellschaft ist auf alle dem Zweck des Unternehmens dienende Tätigkeiten gerichtet. Es können auch Filialen gegründet werden.

§ 2
Die Gesellschaft beginnt am 01.01.2001. Ihre Dauer ist unbestimmt. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

§ 3
Frau Mustermann bringt in bar Euro .......... sowie einen Firmenwagen im Wert von Euro ........ ein. Frau Eifrig erbringt in bar Euro .......... sowie die Geschäftsausstattung im Wert von Euro ......... ein. Entsprechend dem Wert der Einlagen belaufen sich die Geschäftsanteile wie folgt:
Frau Mustermann 50 %
Frau Eifrig 50 %.

§ 4
Die Geschäfte werden von den beiden Gesellschaftern gemeinschaftlich geführt. Jeder Gesellschafter ist zur Geschäftsführung berechtigt. Er vertritt die Gesellschaft im Außenverhältnis allein (Alternative: gemeinschaftlich). Verpflichtungen im Einzelwert von mehr als 1.000 Euro bedürfen der vorherigen Genehmigung des Mitgesellschafters.

§ 5
Gewinn und Verlust der Gesellschafter werden nach Maßgabe ihrer Beteiligung aufgeteilt. Jedem Gesellschafter steht eine Vorabvergütung in Höhe von Euro 1.000 zu. Sollte die Gesellschaft nach Feststellung des Jahresabschlusses dadurch in die Verlustzone geraten, sind die Gesellschafter zu entsprechendem Ausgleich verpflichtet. Die Vorabvergütung steht unter der Voraussetzung gleichwertiger Mitarbeit der Gesellschafter. Die näheren Einzelheiten über Höhe und Abschläge bleiben einer gesonderten Vereinbarung vorbehalten.

§ 6
Keiner der Gesellschafter darf ohne schriftliches Einverständnis des anderen Gesellschafters außerhalb der Gesellschaft sich geschäftlich betätigen, ohne Rücksicht auf die Branche. Für Zuwiderhandlungen wird eine Vertragsstrafe in Höhe von je 2.000 Euro vereinbart. Fristlose Kündigung bleibt vorbehalten.

§ 7
Die Gesellschaft wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Sie kann mit einer Frist von 6 Monaten zum Schluß eines Kalenderjahres gekündigt werden. Kündigt ein Gesellschafter, so hat der andere Gesellschafter das Recht zur Fortsetzung der Gesellschaft. Durch den Tod eines Gesellschafters wird die Gesellschaft nicht aufgelöst, sie wird vielmehr mit dessen Erben fortgesetzt.

§ 8
Auseinandersetzung
Im Falle der Kündigung oder Auflösung wird eine Auseinandersetzungsbilanz erstellt. Das nach Abzug der Verbindlichkeiten verbleibende Vermögen wird entsprechend der Beteiligung aufgeteilt. Bei Austritt bzw. Kündigung eines Gesellschafters ist das Auseinandersetzungsguthaben in 3 gleichen Jahresraten, beginnend 6 Monate nach Erstellung der Auseinandersetzungsbilanz, auszuzahlen. Immaterielle Werte bleiben dabei unberücksichtigt.

Hamburg, den ...........

Der Vertrag wurde nach bestem Wissen und gewissen erstellt. Für Vollständigkeit und Richtigkeit kann dennoch keine Gewähr übernommen werden.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

DOKUMENT-NR. 5948

  • ANSPRECHPARTNER

  • Telefon: 040 36138-349
  • Fax: 040 36138-533

Kontaktdaten speichern (V-Card)
  • STEUERN

  • RECHT