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RECHT UND STEUERN

Internationale Rechnungslegung IAS / IFRS

Rechnungslegung vor dem Umbruch

Die Rechnungslegung in Deutschland steht vor einem gravierenden Umbruch: Um die Abschlüsse europaweit besser vergleichbar zu machen, hat die Europäische Union im Juli 2002 eine Verordnung verabschiedet, der zufolge alle Konzernabschlüsse kapitalmarktorientierter Unternehmen ab dem 1. Januar 2005 zwingend nach den International Accounting Standards (IAS) aufgestellt werden müssen.

Da die Verordnung nur Konzernabschlüsse kapitalmarktorientierter Unternehmen erfasst, gilt die Regelung zunächst nur für Gesellschaften, deren Wertpapiere in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union zum Handel an einem geregelten Markt zugelassen sind. Dabei geht es aber nicht allein um Unternehmen, deren Aktien an einer Börse zum Handel zugelassen sind. Es sind auch diejenigen Unternehmen von der Neuregelung erfasst, von denen andere Wertpapiere, wie etwa Wandelanleihen, an einer innereuropäischen Börse gelistet sind. Für alle anderen Konzernabschlüsse und den Einzelabschluss können die Mitgliedstaaten dagegen auch weiterhin selbst entscheiden, ob und inwieweit sie auch hier eine Bilanzierung nach IAS vorschreiben oder optional zulassen.

Mittelständischen Unternehmen in Deutschland bleibt die Entscheidung, ob sie neben einem HGB- Abschluss zusätzlich nach IAS bilanzieren sollen, nach gegenwärtigem Stand der Gesetzgebung damit weiterhin selbst überlassen. Über die Frage, ob kleine und mittlere Unternehmen generell nach IAS bilanzieren sollten, gibt es sehr unterschiedliche Auffassungen. Nach gegenwärtiger Rechtslage kann ein IAS- Einzelabschluss lediglich eine zusätzliche Informationsfunktion zum HGB-Abschluss haben - er kann ihn jedoch nicht ersetzen. Für Unternehmen, deren Wertpapiere an einer Börse in den Vereinigten Staaten notiert sind, gilt eine Besonderheit. Sie dürfen noch bis zum Jahr 2007 allein nach den US-amerikanischen Rechnungslegungsgrundsätzen US-GAAP bilanzieren.

Die rechtlichen Grundlagen hierzu finden sich im Bilanzrechtsreformgesetz (BilReG) sowie im Bilanzkontrollgesetz (BilKoG), die im Dezember 2004 in Kraft getreten sind.

Zu beachten ist für alle Unternehmen, dass eine Bilanzierung nach den IAS zwingend auf der jeweiligen Vergleichsperiode des Vorjahres basiert und so auch ausgewiesen werden muss. Die tatsächliche Umstellung auf die IAS muss für Konzernabschlüsse kapitalmarktorientierter Unternehmen daher deutlich vor 2005, für alle anderen Abschlüsse mindestens ein Jahr vor der erstmaligen Rechnungslegung nach IAS erfolgen.

Unterschiede

Mit der Umstellung auf IAS ändert sich in der deutschen Rechnungslegung Einiges, denn sie verfolgen eine andere Philosophie als die HGB- Regeln. Der Gedanke des Gläubigerschutzes und der Kapitalerhaltung, welcher bei der HGB- Rechungslegung im Vordergrund steht, ist bei einer Rechnungslegung nach den IAS nachrangig . Im Vordergrund steht vielmehr ein „shareholder- value“ – Ansatz: In erster Linie soll dem Informationsbedürfnis der Analysten und Investoren Rechnung getragen werden. Entsprechend marktnäher soll der Gewinnausweis ausfallen; stille Reserven werden offen gelegt.

Zudem sind bei den IAS die Möglichkeiten der Bilanzpolitik durch weniger Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte deutlich eingeschränkt. Das schlägt sich auch im Regelungsvolumen nieder: Während die IAS rund 1.000 Seiten umfassen, wird die Rechnungsregelung des HGB in knapp 100 Paragraphen geregelt.

Unterschiede ergeben sich beispielsweise bei der Bewertung einzelner Vermögenspositionen. Während gemäß § 248 Abs. 2 HGB immaterielle Vermögensgegenstände (Patente, Geschmacks- und Gebrauchsmuster, Urheberrechte, Lizenzen, Know How und ungeschützte Erfindungen) in einer HGB-Bilanz nicht aktiviert werden dürfen, kann nach den IAS eine Aktivierung dann erfolgen, wenn der einzelne immaterielle Vermögensgegenstand wahrscheinlich einen Zufluss von ökonomischen Nutzen mit sich bringt und eine zuverlässige Bewertung dieses Vorganges möglich ist. Demgegenüber sind beispielsweise die Ermessensspielräume bei der Ausweisung von Rückstellungen im Rahmen der IAS weitaus geringer als nach dem HGB.

Rechtsetzung

Die IAS werden von einer privaten Organisation in Großbritannien formuliert, dem International Accounting Standards Board. Zurzeit gibt es 39 Standards, die ständig überarbeitet und ergänzt werden. Neue Standards gehen übrigens künftig unter der Bezeichnung IFRS (International Financial Reporting Standards) an den Start.

In das EU-Recht müssen die IAS (und künftig IFRS) jeweils einzeln auf dem Wege eines Anerkennungsverfahrens übernommen werden. Die Entscheidung liegt im Wesentlichen bei der EU-Kommission; das Europaparlament hat kein echtes Mitspracherecht. Jeder übernommene Standard wird dann in allen Amtssprachen im Amtsblatt der EU veröffentlicht, also auch in deutscher Sprache.

Zeitplan

  • Die EU-Verordnung wurde am 19. Juli 2002 von den EU Ministern beschlossen und ist seit der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.
  • Mit EU-Verordnung vom 29. September 2003 hat die Kommission über die Anwendbarkeit der bei Inkrafttreten der Verordnung vom 19. Juli 2002 vorliegenden internationalen Rechnungslegungsstandards in der Gemeinschaft entschieden. Kommission und IASB werden sich regelmäßig über neue Standards austauschen. Den Wortlaut finden sSie hier.
  • Das International Accounting Standards Board (IASB) hat den Standardentwurf "First-time Application of International Financial Reporting Standards" veröffentlicht, der Regelungsvorschläge zur Umstellung des Jahresabschlusses von nationalem Bilanzrecht auf IAS/IFRS enthält. Zu dem Standardentwurf konnten alle interessierten Personen und Institutionen bis zum 31. Oktober 2002 Stellung nehmen. Die abgegebenen Stellungnahmen finden Sie hier.
  • Am 23. Oktober 2002 fand eine Anhörung beim BMJ zur Ausweitung der neuen Bilanzregeln statt, an der der DIHK teilnahm. Um Aufschlüsse darüber zu erhalten, inwieweit die internationale Rechnungslegung bei mittelständischen Unternehmen auf Akzeptanz und Interesse stößt, gab es eine Online-Umfrage des DIHK, an der sich alle interessierten Unternehmen beteiligen konnten. Hier finden Sie die Ergebnisse .
  • Im April 2004 hat das Bundeskabinett auf Vorschlag des BMJ den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung internationaler Rechnungslegungsstandards und zur Sicherung der Qualität der Abschlussprüfung (BilReG) sowie den Entwurf eines Bilanzkontrollgesetzes ( BilKoG ) beschlossen, in welchen die Grundlagen der Einführung der IAS- Rechnungslegung enthalten sind. Beide Gesetze sind seit Dezember 2004 in Kraft. Sie können den vollständigen GEsetzestext im Internet auf der Homepage des Bundesministeriums für Justiz einsehen.

Informationen zum IASB finden Sie hier.

Ihre Stellungnahmen und Anregungen zum IAS/ IFRS können Sie richten an:

commentletters@iasb.org
International Accounting Standards Board
30 Cannon Street, London EC4M 6XH
United Kingdom

oder ingo@drsc.de
DRSC e. V.
Charlottenstr. 59
10117 Berlin

Fax +44 20 7246 6411

Fax 030 2064 1215

DOKUMENT-NR. 20648

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