. .
Illustration

RECHT UND STEUERN

Sondernutzung von Straßenraum - Genehmigungsverfahren und Gebühren

Straßen dienen in erster Linie für den öffentlichen Verkehr. Dennoch können Sie eine Straße zur Gewerbefläche machen oder dort Veranstaltungen durchführen. Hierfür brauchen Sie verschiedene Genehmigungen, die Sie in einem Antragsschreiben an Ihre Behörde zusammenfassen können. Die Behörde prüft den Vorgang und kann Ihnen Genehmigungen erteilen.

A. Welche Genehmigungen sind erforderlich ?

  • Straßen- und wegerechtliche Sondernutzungserlaubnis:
    gem. § 19 Hamburgisches Wegegesetz (HWG); z.B. für das Aufstellen von Werbeträgern, Tischen, Stühlen, Verkaufsständen, etc. auf öffentlichen Straßen und Wegen. - Die Behörde kann, muss aber keine Erlaubnis erteilen. Öffentliche Straßen und Wege sind in erster Linie für den öffentlichen Verkehr bestimmt. Eine Erlaubnis steht deswegen im Ermessen der Behörde.
  • Straßenverkehrsrechtliche Genehmigung:
    Ausnahmegenehmigung für andere Nutzung als öffentlicher Verkehr (z.B. Straßenfeste, andere Veranstaltungen, etc.) gem. § 46 Abs.1 Ziff.1 StVO (Straßenverkehrsordnung).
  • Sonstige Genehmigungen:
    Falls nicht vorhanden, brauchen Sie zusätzlich evtl. baurechtliche, gaststättenrechtliche oder gewerberechtliche Genehmigungen (z.B. zum Betreiben eines Verkaufsstandes, Getränkeausschanks etc.) oder eine Erlaubnis für die Benutzung von Tonwiedergabegeräten (z.B. für das Abspielen von Musik etc.)

B. Wie hoch sind die Gebühren ?

Für jede Genehmigung erhebt die zuständige Behörde Gebühren. Die Höhe dieser Gebühren ist in Gebührenordnungen geregelt. Bei der Festsetzung hat die Behörde einen gewissen Spielraum.
Hierbei gilt: Die Behörde soll sich nach Art und Ausmaß der Einwirkung auf die Straße und den öffentlichen Verkehr richten. Außerdem muss sie die wirtschaftliche Bedeutung für den Antragsteller berücksichtigen ("Äquivalenzprinzip"). Auch soziale Belange können bei der Festsetzung eine Rolle spielen.

Mit diesen (wichtigsten) Gebühren müssen Sie rechnen:

  • eine Verwaltungsgebühr für die Amtshandlung der Erteilung der Erlaubnis: In den meisten Fällen liegt die Gebühr zwischen 30 und 60 Euro, sie kann im Einzelfällen aber auch deutlich darüber liegen (Rechtsgrundlage: Gebührenordnung für die Verwaltung und Benutzung der öffentlichen Wege, Grün- und Erholungsanlagen, Anlage 4 Ziff. 2.1),
  • die Benutzungsgebühr (quasi-"Miete" der öffentlichen Fläche) richtet sich nach den Anlagen 1 und 2 der Gebührenordnung:

Wertstufen nach Straßenlage (Anlage 1 der Gebührenordnung)

IIIIIIIV
Benutzung von öffentlichen Flächen für Veranstaltungen (Euro/m² täglich)0,04 bis 1,50 für alle Wertstufen
SonstigeVerkaufsstände (Euro/m² monatlich)30,50 bis 40,5024,00 bis 32,0018,00 bis 24,008,50 bis 11,00
Tische, Stühle, Sonnenschirme7,005,004,503,50
Fliegende Bauten (z.B. Zelte, Karussels, Schießbuden) (Euro/m² monatlich)11,508,506,504,50
Alle übrigen Sondernutzungen (Euro/m² monatlich)0,20 bis 4,00 für alle Wertstufen
Mindestgebühr (Euro)30,00

Die Einteilung in die verschiedenen Wertstufen richtet sich nach einer Auflistung in Anlage 1 der Gebührenordnung. Den einzelnen Wertstufen sind beispielsweise zugeordnet:

  • Wertstufe I: Gänsemarkt, Jungfernstieg und Eppendorfer Landstraße
  • Wertstufe II: Osterstraße, Feldstraße
  • Wertstufe III: St. Pauli Fischmarkt, Alsterkrugchaussee
  • Wertstufe IV: alle nicht in der Liste enthaltene (wenig oder nicht allgemein bekannte) Straßen und Wege

Innerhalb des gesetzlichen Spielraumes kann die Behörde die genaue Gebühr im Einzelfall nach Ermessen festsetzen. Erlaubnisse für öffentliche Volks-, Stadtteil-, Heimat-, Schützen- und Kinderfeste, die nicht gewerblichen Zwecken dienen sind dagegen gebührenfrei.

C. Welche Behörde ist zuständig?

Genehmigungen erteilen die zuständigen Bezirksämter.

Bezirk Hamburg-Mitte

Bezirksamt Hamburg-Mitte
Fachamt Management des öffentlichen Raums
Klosterwall 2
20095 Hamburg

Jürgen Blaszkowski
Telefon: 040 42854-5137
Christian Rudolph
Telefon: 040 42854-2777
Lür Adomat
Telefon: 040 42854-2776

Für größere Veranstaltungen: veranstaltungsservice@hamburg-mitte.hamburg.de, für Sondernutzungen: sondernutzungen@hamburg-mitte.hamburg.de

Bezirk Altona

Bezirksamt Altona
Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt / Sondernutzung
Jessenstraße 1 – 3
22767 Hamburg

Andreas Carstens
Telefon: 040 42811-6230
Fax: 040 42811-6239
E-Fax: 040 4279 02-043
E-Mail: andreas.carstens@altona.hamburg.de

Bezirk Eimsbüttel

Bezirksamt Eimsbüttel
Hallerstraße 1
20146 Hamburg
Telefon: 040 42801-24 94
OA Lokstedt
Garstedter Weg 13
22453 Hamburg
Telefon: 040 42808-2 49

Ortsamt Stellingen
Basselweg 73
22527 Hamburg
Telefon: 040 42801-264

Bezirk Hamburg-Nord

Bezirksamt Hamburg-Nord
Fachamt Management des öffentlichen Raums
Kümmellstraße 6
20249 Hamburg

Kurzfristige Sondernutzungen (Container, Baustellen-WC, Baustelleneinrichtungen usw.):
Herr Klaucke,
Telefon: 040 42804-6057,
Frau Friedrich,
Telefon: 040 42804-6059,

Kurzfristige Sondernutzungen (Grünanlagen):
Herr Günther,
Telefon: 040 42804-6054.

Langfristige Sondernutzungen (Werbeanlagen, Warenausstellungen, Vordächer, Markisen usw.):
Frau Kuhr,
Telefon: 040 42804-6058,
Herr Kerpen,
Telefon: 040 42804-6056.

Alle Mitarbeiter des Fachamtes erreichen Sie:
Fax: 040 42804-6701
E-Mail: mr-verwaltung@hamburg-nord.hamburg.de

Bezirk Wandsbek

Dezernat für Wirtschaft, Bauen und Umwelt
Management des öffentlichen Raumes
Sondernutzungen öffentlicher Wegeflächen und besondere Nutzung privater Verkehrsflächen
Rahlau 75
22045 Hamburg

Frau Beitsch,
Telefon: 040 428 81 3426
Frau Peters
Telefon: 040 428 81 3451
Frau Löffek-Stangneth
Telefon: 040 428 81 2263
Frau Sigrid Hinzmann
Telefon: 040 428 81 2262
E-Mail: Sigrid.Hinzmann@wandsbek.hamburg.de
E-Mail: Management-des-oeffentlichen-Raumes-5@wandsbek.hamburg.de

Bezirk Bergedorf

Bezirksamt Bergedorf
Brookdeich 26
21029 Hamburg
Telefon: 040 42891-25 67

Vier- und Marschlande
Kurfürstendeich 41
21037 Hamburg
Telefon: 040 42891-25 97

Bezirk Harburg

Bezirksamt Harburg
Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt
Service und Fachbereiche -Sondernutzungen-
Harburger Rathausplatz 4
21073 Hamburg
Telefon: 040 428 71 2030
E-Mail: sondernutzungen@harburg.hamburg.de

DOKUMENT-NR. 5085

  • ANSPRECHPARTNER

  • Telefon: 040 36138-277
  • Fax: 040 36138-299

Kontaktdaten speichern (V-Card)
  • Telefon: 040 36138-275
  • Fax: 040 36138-299

Kontaktdaten speichern (V-Card)
  • STEUERN

  • RECHT