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Gebührenrechner des Schiedsgerichts der Handelskammer Hamburg, fees-calculator (Dokument-Nr.: 31964)
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Regulativ des Schiedsgerichts der Handelskammer Hamburg (Dokument-Nr.: 14447)
RECHT UND STEUERN
Schiedsgericht: So läuft ein Verfahren ab
Das Schiedsgericht ist gerade bei
Wirtschaftsstreitigkeiten
eine gute Alternative zum staatlichen Gericht. Wie ein
Verfahren
tatsächlich abläuft, zeigt das nachfolgende Beispiel:*
Ein Hamburger und ein asiatisches Unternehmen haben einen
langfristigen Kooperationsvertrag geschlossen. Der asiatische
Unternehmer produziert für den deutschen Markt und beliefert den
deutschen Kunden mit Herrenhemden. Die Zusammenarbeit läuft
reibungslos, deshalb erhält das asiatische Unternehmen für eine
Jubiläumsaktion des Hamburger Kunden den termingebundenen Auftrag,
eine große Anzahl von Seidenblusen für Damen zu liefern.
Die Probleme beginnen, als sich die Lieferung verzögert und nur
zwei Drittel der georderten Menge fristgerecht eintreffen. Ein Teil
der Blusen entspricht zudem nicht der vereinbarten Qualität. Der
Gesamtschaden für das Hamburger Handelshaus beläuft sich auf rund
100.000 Euro, die der Geschäftspartner zu zahlen nicht bereit
ist.
Die Parteien hatten vertraglich vereinbart, dass im Konfliktfall
das Schiedsgericht der Handelskammer Hamburg anzurufen ist. Ein
Schiedsgericht ist ein Privatgericht aus einem oder mehreren
Schiedsrichtern, denen die Entscheidung des Streitfalles an Stelle
staatlicher Gerichte vertraglich übertragen wird. Die Entscheidung
des Schiedsgerichtes ist endgültig und rechtsverbindlich, sie kann
auch vollstreckt werden. Das Handelskammer-Schiedsgericht hat eine
eigene Verfahrensordnung, das sogenannte "Regulativ". Das enthält
in nur 29 Paragrafen die wichtigsten Verfahrensregeln, wie zum
beispiel, dass die Verfahrenssprache deutsch ist, wenn nichts
anderes vereinbart wird. Das Regulativ sieht vor, dass bei einem
Streitwert bis 25.000 Euro ein Einzelschiedsrichter, anderenfalls -
also auch in diesem Fall - ein Dreiergremium über den Fall
entscheidet.
Nach längeren Verhandlungen ohne befriedigende
Lösungsalternativen schreibt der Geschäftsführer des Hamburger
Unternehmens schließlich der Gegenseite, dass er ein
Schiedsverfahren einleiten werde. Er nennt gleichzeitig Namen und
Anschrift seines Schiedsrichters und fordert den Geschäftspartner
auf, seinerseits innerhalb von zwei Wochen seinen Schiedsrichter zu
benennen. Der Hamburger Unternehmer könnte zunächst die
Schiedsrichterbenennung der Gegenseite abwarten und dann
Schiedsklage erheben. Um das Verfahren zu beschleunigen, erhebt er
aber parallel bereits Klage vor dem Schiedsgericht. Die
Handelskammer fordert ihn daraufhin auf, eine Sicherheitsleistung
in Höhe der voraussichtlichen Verfahrenskosten zu leisten, in
diesem Fall 10 700 Euro. Diese Summe deckt die
Schiedsrichterhonorare und die Kosten der Handelskammer ab.
Nach Eingang des Geldes stellt die Handelskammer dem
Schiedsbeklagten die Klage mit einer Frist zur Erwiderung zu. Der
Schiedsbeklagte erwidert und benennt auch seinen Schiedsrichter
innerhalb der vorgesehenen Fristen. Meist erhält der Schiedskläger
noch einmal Gelegenheit, die Antwort des Beklagten zu kommentieren,
danach kann der Beklagte noch einmal erwidern. Nach dieser
„Erwiderungsschleife” wird ein Termin für die mündliche Verhandlung
anberaumt. Zwischenzeitlich haben sich die beiden Schiedsrichter
auf einen dritten Schiedsrichter, der den Vorsitz übernimmt,
geeinigt. Selbstverständlich gibt es einfache Fälle, in denen die
mündliche Verhandlung schneller anberaumt wird. Bei komplexen
Fällen kann aber auch weiterer Schriftverkehr notwendig sein.
Sollte der Schiedsbeklagte nicht auf die Klage erwidern oder gar
keinen Schiedsrichter benennen, wird das Verfahren trotzdem
fortgesetzt. Der fehlende Schiedsrichter wird dann durch den Präses
der Handelskammer benannt. Das Schiedsgericht kann dann trotz der
fehlenden Reaktion der beklagten Partei einen Schiedsspruch
erlassen.
In der mündlichen Verhandlung, an der auch der Justiziar der
Handelskammer mit beratender Stimme teilnimmt, haben dann beide
Parteien die Möglichkeit, zum Streitfall noch einmal mündlich
Stellung zu nehmen und ihre Rechtsauffassung darzulegen. Beweise
können vorgelegt und Zeugen angehört werden. Die Parteien können
sich auch durch Rechtsanwälte vertreten lassen, das ist aber -
anders als beim Landgericht - nicht zwingend. Die Schiedsrichter
versuchen zunächst, Vergleichsgespräche der Kontrahenten zu
fördern. Vergleichen sich die Parteien, endet das Verfahren. Im
Vergleich wird auch festgehalten, wer die Verfahrenskosten zu
tragen hat. Erfüllt eine Seite die Vereinbarung später nicht, kann
man grundsätzlich auch aus dem Vergleich heraus vollstrecken, wenn
er bestimmten Formvorschriften genügt. Kommt keine Einigung
zustande, entscheidet das Schiedsgericht einige Wochen nach dem
Termin nach intensiver Beratung den streit mit einem Schiedsspruch.
In diesem wird auch festgelegt, wer die Verfahrenskosten zu tragen
hat.
In diesem Fall haben sich die Parteien am Ende der Verhandlung
geeinigt. Der ausgehandelte Vergleich wurde in Form eines
sogenannten "Schiedsspruchs mit vereinbartem Wortlaut" verfasst.
Das bedeutet, er wurde einfach wie ein Schiedsspruch, also wie ein
Urteil, formuliert. Das hat den Vorteil, dass der Vergleich formal
als Spruch angesehen werden und so auch vollstreckt werden
kann.
Dieser Schiedsspruch hat die gleiche Wirkung wie ein Urteil eines
staatlichen Gerichtes. Er kann aber, anders als ein deutsches
Gerichtsurteil, in über 140 Ländern dieser Welt vollstreckt werden.
Das Schiedsverfahren ist wesentlich flexibler als ein
Gerichtsverfahren und nach nur einer Instanz abgeschlossen. Dadurch
ist es oft schneller und kostengünstiger als ein staatliches
Gerichtsverfahren, das über zwei oder gar drei Instanzen laufen
kann. Ein Schiedsverfahren bei der Handelskammer ist im Schnitt
nach sechs Monaten rechtsverbindlich abgeschlossen. Darüber hinaus
ist die Verhandlung nicht öffentlich. Die geschützte Atmosphäre
ermöglicht oftmals den Abschluss eines Vergleichs und ebnet den Weg
für eine weitere Zusammenarbeit mit dem Geschäftspartner.
* Der Fall wurde verfremdet.







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