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RECHT UND STEUERN

Schlichtungsausschuss für Streitigkeiten aus Berufsausbildungsverhältnissen

Ebenso wie in einem normalen Arbeitsverhältnis kann es auch in einem Ausbildungsverhältnis zu Problemen oder sogar zu ernsthaften Streitigkeiten kommen. Ausbildungsverhältnisse sind jedoch keine Arbeitsverhältnisse, es gibt eine ganze Reihe von Vorschriften, die bei Ausbildungsverhältnissen zu beachten sind. Bei Ausbildungsfragen und Problemen können Sie sich an unsere Ausbildungsberatung wenden, die Ihnen mit Rat und Tat zur Seite steht. Sie erreichen sie unter Ausbildungsberatung@hk24.de.

Wenn der Streit eskaliert und es zu Abmahnungen oder sogar Kündigungen kommt, kann unser Schlichtungsausschuss für Streitigkeiten aus Ausbildungsverhältnissen weiterhelfen. Vorher sollten Sie jedoch unsere Ausbildungsberater kontaktieren. In vielen Fällen können die Probleme bereits durch sie schnell und unproblematisch geklärt werden. Anderenfalls werden unsere Berater für Sie umgehend den Kontakt mit den für den Schlichtungsausschuss zuständigen Kollegen herstellen.

Wann findet eine Schlichtung statt?
Der Schlichtungsausschuss muss nach dem Arbeitsgerichtsgesetz angerufen werden, bevor eine Klage wegen Streitigkeiten aus bestehenden Ausbildungsverhältnissen vor dem Arbeitsgericht erhoben werden kann. Dies schließt Streitigkeiten über die Wirksamkeit von Kündigungen oder Aufhebungsverträgen ein.

Geht es dagegen um Streitigkeiten, die die Abwicklung eines unstreitig beendeten Ausbildungsverhältnisses betreffen, ist das Arbeitsgericht ohne vorherige Anrufung des Schlichtungsausschusses zuständig. Der Schlichtungsausschuss kann dann nicht angerufen werden. Solche Streitigkeiten können z. B. noch ausstehende Ausbildungsvergütung oder ein noch zu erstellendes Ausbildungszeugnis sein.

Den Antrag zur Einleitung des Schlichtungsverfahrens können Sie schriftlich oder mündlich zu Protokoll bei den unten genannten Ansprechpartnern erklären. Die Adresse lautet:

Handelskammer Hamburg
Schlichtungsausschuss für Streitigkeiten aus Berufsausbildungsverhältnissen
Adolphsplatz 1
20457 Hamburg

Der Antrag sollte möglichst kurz begründet werden und im Anhang Kopien der Unterlagen, die für den Streitfall von Bedeutung sind (z.B. Abmahnungen und Kündigungsschreiben), enthalten.

Wer nimmt an einer Schlichtung teil?
Der Ausschuss ist mit je einem ehrenamtlichen Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter besetzt. Darüber hinaus nimmt ein Jurist unserer Handelskammer als neutrales Mitglied beratend an der Schlichtungsverhandlung teil. In der Schlichtung haben Auszubildender und der Ausbildende die Gelegenheit, ihre Streitigkeiten in neutraler Atmosphäre zu klären. Die Ausschussmitglieder helfen ihnen dabei durch ihre Sach- und Rechtskunde.

Was erwartet Sie in einer Schlichtung?
Im Idealfall endet die Schlichtung mit einer Einigung zwischen Auszubildendem und Ausbildendem. Kommt keine Einigung zustande, fällt der Ausschuss einen Schlichtungsspruch. Dieser ist für den Auszubildenden und den Ausbildenden zunächst nicht bindend. Er hat vielmehr den Charakter eines Vergleichsvorschlages. Dieser kann binnen einer Woche von Auszubildendem und Ausbildendem durch schriftliche Erklärung anerkannt werden. Erst dann hat der Schlichtungsspruch Bindungswirkung. Wird der Spruch des Schlichtungsausschusses von einer oder von beiden Seiten nicht anerkannt, bleibt er ohne rechtliche Wirkung. Dann ist der Weg zum Arbeitsgericht offen.

Wie sieht die Erfolgsbilanz des Schlichtungsausschusses aus?
Die Erfolgsquote des Schlichtungsausschusses ist hoch. Von insgesamt 80 durchgeführten Schlichtungsverfahren im Jahr 2010 endeten 50 Verfahren mit einem sofort den Streit beendenden Vergleich. 14 Verfahren endeten mit einem Spruch des Schlichtungsausschusses. In acht Fällen vermochte der Ausschuss sich auf keinen Spruch zu einigen, so dass lediglich der Weg zum Arbeitsgericht eröffnet wurde. In vier Fällen kam es in der Folge zu einer Verhandlung vor dem Arbeitsgericht, wobei nach unseren Informationen auch in diesen Fällen die Rechtsauffassung der Schlichter ganz überwiegend bestätigt wurde. In den restlichen Fällen haben die Parteien die Auffassung des Ausschusses ohne formelle Anerkenntnis akzeptiert und in die Tat umgesetzt. Der Schlichtungsausschuss ist ein Musterbeispiel dafür, wie durch freiwilliges Engagement kompetenter Fachleute für beide Seiten tragfähige Lösungen rechtlicher Streitigkeiten herbeigeführt werden können, ohne die Arbeitsgerichte damit zu belasten.

Wer sind unsere Schlichter?
Die hohe Akzeptanz und rechtliche Treffsicherheit der Schlichtungsergebnisse beruht vor allem auf den Persönlichkeiten und den Erfahrungen unserer ehrenamtlichen Schlichterinnen und Schlichter, die als Arbeitgebervertreter häufig aus der Ausbildungspraxis kommen, beziehungsweise von den Gewerkschaften benannt werden. Der Schlichtungsausschuss ist ein Musterbeispiel dafür, wie durch freiwilliges Engagement kompetenter Fachleute eine für alle Seiten befriedigende Lösung rechtlicher Streitigkeiten herbeigeführt werden kann, ohne die Gerichte damit zu belasten.

Adresse:
Handelskammer Hamburg
Schlichtungsausschuss für Streitigkeiten aus Berufsausbildungsverhältnissen
Geschäftsbereich Berufsbildung
Adolphsplatz 1
20457 Hamburg

 
 

DOKUMENT-NR. 13538

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