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RECHT UND STEUERN

Muster für eine Schlichtungsklausel

Bei Meinungsverschiedenheiten mit Ihrem Vertragspartner können Sie auch ohne vorherige Abrede jederzeit eine Schlichtungsvereinbarung treffen, wenn Ihr Vertragspartner hiermit einverstanden ist. Es empfiehlt sich aber, bereits bei Vertragsschluss eine solche Möglichkeit vorzusehen. Wenn Sie daher schon bei Vertragsschluss für den Fall späterer Meinungsverschiedenheiten Vorsorge für eine gütliche Einigung treffen wollen, könnten Sie beispielsweise folgende Schlichtungsklausel verwenden:

„Die Parteien verpflichten sich, im Falle einer sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeit vor Durchführung eines streitigen Verfahrens (Klage) eine Schlichtung gemäß der Schlichtungsordnung der Hamburger Schlichtungsstelle für IT-Streitigkeiten in der zum Zeitpunkt der Einleitung eines Schlichtungsverfahrens gültigen Fassung durchzuführen. Das Schlichtungsverfahren soll dazu dienen, den Streit ganz oder teilweise, vorläufig oder endgültig beizulegen.

DOKUMENT-NR. 24434

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