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RECHT UND STEUERN

Anzeigenpflicht bei Auslandsbeteiligungen

Mit Schreiben vom 15. April 2010 erläutert das Bundesministerium der Finanzen (BMF) Einzelheiten zur Anzeigenpflicht bei Auslandsbeteiligungen, für die der Vordruck BZSt 2 zu verwenden ist. Nach § 138 Abs. 2 Abgabenordnung (AO) haben Steuerpflichtige mit Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt, Geschäftsleitung oder Sitz im Inland ihrem Finanzamt anzuzeigen die Gründung und den Erwerb von Betrieben im Ausland; ferner Beteiligungen an ausländischen Personengesellschaften, deren Aufgabe sowie Änderung. Zu dem Erwerb von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften sind die in der AO genannten Größenmerkmale zu berücksichtigen.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige IHK.

Trotz sorgfältiger Prüfung können wir für die Richtigkeit der Angaben keine Gewähr übernehmen. Bitte wenden Sie sich im Zweifelsfall an das für Sie zuständige Finanzamt.

Stand : Juli 2010

 
 

DOKUMENT-NR. 58744

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