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RECHT UND STEUERN

Neue Größenmerkmale für Betriebsprüfung

Zum 1. Januar 2010 hat die Finanzverwaltung mit Schreiben vom 20. August 2009 neue Grenzen für die Einordnung der Betriebe in einzelne Größenklassen für die Betriebsprüfung festgelegt.

Zur Bestimmung des Prüfungsturnus werden Unternehmen von der Finanzverwaltung in folgende Größenklassen eingeteilt:

  • Großbetriebe(G)
  • Mittelbetriebe (M)
  • Kleinbetriebe (K)
  • Kleinstbetriebe (Kst).

Die Einordnung hängt von den Kriterien Umsatz und Gewinn ab, wobei für unterschiedliche „Betriebsarten” wie zum Beispiel Handelsbetriebe, Fertigungsbetriebe, Kreditinstitute und Freie Berufe unterschiedliche Grenzen zur Anwendung gelangen.

Die Betriebsprüfungsordnung (BpO 2000), zuletzt geändert am 22.1.2008, legt in § 4 den Umfang der Außenprüfung der Finanzverwaltung fest. Danach bestimmt die Finanzbehörde den Umfang der Außenprüfung nach pflichtgemäßen Ermessen.

Bei Großbetriebe soll der Prüfungszeitraum an den vorhergehenden Prüfungszeitraum anschließen, d.h. es findet eigentlich eine permanente Betriebsprüfung statt. Bei anderen Betrieben soll der Prüfungszeitraum in der Regel nicht mehr als drei zusammenhängende Besteuerungszeiträume umfassen.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige IHK.

Trotz sorgfältiger Prüfung können wir für die Richtigkeit der Angaben keine Gewähr übernehmen. Bitte wenden Sie sich im Zweifelsfall an das für Sie zuständige Finanzamt.

Stand: Oktober 2009

 
 

DOKUMENT-NR. 54737

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