Externe Links
-
Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung ITSG GmbH (Link: http://www.itsg.de)
Sie befinden sich hier: Startseite > Recht und Steuern > Steuerrecht > Abgabenrecht > Elektronische Meldungen an Krankenkassen
Seit 1.1.2006 dürfen Arbeitgeber die Meldevordrucke und den monatlichen Beitragsnachweis für die Sozialversicherungsbeiträge nur noch durch Datenübertragung aus systemgeprüften Lohnabrechnungsprogrammen oder per maschinell erstellter Ausfüllhilfe an die Krankenkasse übermitteln (nach Datenerfassungsverordnung (DEÜV), § 28a Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGBV) und den Gemeinsamen Grundsätze für Datenerfassung und Datenübermittlung gem. § 28b Absatz 2 SGB IV). Auch der Datenversand per Diskette oder Datenband ist nicht mehr zulässig. Ohne PC und Internetanschluss können Sie die neuen Vorgaben nicht erfüllen. Gemeinsam mit der technischen Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung (ITSG GmbH) haben die Krankenkassen internetbasierte Online-Anwendung sv.net/online und die PC Software sv.net/classic entwickelt. Sie können diese Produkte kostenfrei beziehen: sv.net/online gegebenenfalls über die Homepage Ihrer Krankenkasse und sv.net/classic kostenfrei als CD Rom oder als Download bei der ITSG.
Trotz sorgfältiger Prüfung können wir für die Richtigkeit der Angaben keine Gewähr übernehmen. Bitte wenden Sie sich im Zweifelsfall an das für Sie zuständige Finanzamt.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige IHK.
Stand: Juli 2010
© Handelskammer Hamburg.
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.