Die Finanzverwaltung hat die meisten Steuerformulare im Internet veröffentlicht. Sie stehen über das Internetportal ELSTER zur Online-Bearbeitung zur Verfügung. Seit 2005 ist die elektronische Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung und der Lohnsteuer-Anmeldung gesetzlich vorgeschrieben. ELSTER bietet allen Arbeitnehmern, Rentnern, Pensionären, Unternehmern und Arbeitgebern die Möglichkeit, verschiedene Steuererklärungen elektronisch via Internet an das Finanzamt zu übermitteln. Dazu kann ELSTER Formular, das kostenlose Steuerprogramm der deutschen Finanzverwaltung, oder aber jedes andere Software-Produkt verwendet werden, in das die ELSTER-Software integriert ist.
Ebenfalls zur Online-Bearbeitung und teilweise als pdf-Dokumente zum Download sind die Formulare im Formular-Management-System (FMS) der Bundesfinanzverwaltung abrufbar. Zu den einzelnen Steuerformularen gibt es Anleitungen, die ebenfalls als pdf-Datei abrufbar sind.
Auch die Finanzverwaltung Hamburg stellt Steuerformulare zum Download zur Verfügung ebenso wie das Bundesministerium der Finanzen, das Bundeszentralamt für Steuern und der Zoll.
Die Links zu den Formularen finden Sie rechts vom Merkblatt unter "Mehr zu diesem Thema".
Ab 2010 müssen Leistungen an Unternehmen in der Europäischen Union, die beim Empfänger der Steuerschuldumkehr, dem sog. "reverse-charge-Verfahren" unterliegen, gesondert in der Umsatzsteuervoranmeldung gemeldet werden. Das Bundesfinanzministerium hat hierzu die neuen Vordrucke veröffentlicht. Die Umsätze sind künftig in der Zeile 41 zu melden. Die übrigen in Deutschland nicht steuerbaren Umsätze werden in der Zeile 42 gemeldet.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige IHK.
Trotz sorgfältiger Prüfung können wir für die Richtigkeit der Angaben keine Gewähr übernehmen. Bitte wenden Sie sich im Zweifelsfall an das für Sie zuständige Finanzamt.
Stand: Oktober 2010