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BMF-Schreiben vom 23.11.2009
(PDF, 47 KB) (Dokument-Nr.: 56368) -
BMF-Schreiben vom 1.4.2009
(PDF, 64 KB) (Dokument-Nr.: 56369)
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Zur vorläufigen Steuerfestsetzung im Hinblick auf anstehende Musterverfahren ergänzt das Bundesfinanzministerium (BMF) mit Schreiben vom 23. November 2009 das BMF-Schreiben vom 1. April 2009 und macht die Vorläufigkeitserklärung nun auch davon abhängig, ob das Bundesverfassungsgericht die streitige verfassungsrechtliche Frage entscheidet. Entsprechend ist die Liste im Hinblick auf die vorläufige Festsetzung der Einkommensteuer korrigiert worden.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige IHK.
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Stand: Dezember 2009
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