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Umsatzsteuer-Formulare: Voranmeldung 2012 sowie Jahreserklärung 2011

Umsatzsteuervoranmeldung 2012

Mit Schreiben vom 26. September 2011 hat das Bundesfinanzministerium (BMF) die Vordruckmuster für die Umsatzsteuer-Voranmeldung für das Kalenderjahr 2012 bekanntgegeben, die in der Spalte rechts von diesem Merkblatt unter "Mehr zum Thema/ Downloads" abrufbar sind:

  • Umsatzsteuervoranmeldung 2012 (USt 1 A) 
  • Antrag auf Dauerfristverlängerung und Anmeldung der Sondervorauszahlung 2012 (USt 1 H)
  • Anleitung zur Umsatzsteuer-Voranmeldung 2012 (USt 1 E).

Nach § 18 Abs. 1 Satz 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) und § 48 Abs. 1 Satz 2 Umsatzsteuerdurchführungsverordnung (UStDV) hat der Unternehmer die Umsatzsteuervoranmeldung 2012 sowie den Antrag auf Dauerfristverlängerung und die Anmeldung der Sondervorauszahlung 2012 nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck auf elektronischem Weg nach Maßgabe der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung zu übermitteln. Die Umsatzsteuer für den Voranmeldezeitraum hat er selbst zu berechnen. Auf Antrag kann das Finanzamt zur Vermeidung von unbilligen Härten auf eine elektronische Übermittlung verzichten; in diesem Fall hat der Unternehmer einen Antrag nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck zu stellen. Informationen zur elektronische Übermittlung erhalten Sie unter den Internet-Adressen www.elster.de und www.finanzamt.de .

Umsatzsteuererklärung 2011

Mit Schreiben vom 26. September 2011 veröffentlichte das Bundesministerium der Finanzen (BMF) die folgenden Vordruckmuster zur Umsatzsteuererklärung 2011, die in der Spalte rechts von diesem Merkblatt unter "Mehr zum Thema/ Downloads" abrufbar sind:

  • Umsatzsteuererklärung 2011 (UST 2 A)
  • Anleitung zur Umsatzsteuererklärung 2011 (USt 2 E)   
  • Anlage UR zur Umsatzsteuererklärung 2011 (Anlage UR),
  • Anlage UN zur Umsatzsteuererklärung 2011 für im Ausland ansässige Unternehmen (Anlage UN)  

Zur Umsatzsteuererklärung gehören der vierseitige Hauptvordruck USt 2 A und die Anlagen UR und UN. Die Anlage UR ist grundsätzlich von jedem Unternehmer zusammen mit dem Hauptvordruck abzugeben. Sie sieht u.a. die Angaben zu innergemeinschaftlichen Erwerben und steuerfreien Umsätzen vor. Die Anlage UN ist nur von Unternehmern abzugeben, die im Ausland ansässig sind; die Anleitung zum Ausfüllen dieses Vordrucks ist auf der Rückseite der Anlage UN abgedruckt. Weitere Anlagen können in besonderen Fällen erforderlich sein.

Nach § 18 Abs. 3 Satz 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) in der Fassung von Artikel 4 Nr. 11 Buchstabe a Jahressteuergesetz 2010 vom 8. 12.2010 ist die Umsatzsteuererklärung nach nach Maßgabe der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung durch Datenfernübertragung zu übermitteln. Informationen hierzu unter der Internet-Adressen www.elster.de .

Dokument-Nr. 44646

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige IHK.

Trotz sorgfältiger Prüfung können wir für die Richtigkeit der Angaben keine Gewähr übernehmen. Bitte wenden Sie sich im Zweifelsfall an das für Sie zuständige Finanzamt.

Stand: Januar 2012

 
 

DOKUMENT-NR. 44646

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