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RECHT UND STEUERN

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung - Anwendungsschreiben zur steuerlichen Anerkennung

Ein besonders kritisches Auge wirft die Finanzverwaltung auf die steuerliche Geltendmachung von Einkünften und Ausgaben, die im Zusammenhang mit Immobilien entstehen - steht hier doch immer die Vermutung, dass auf Umwegen private Ausgaben von der Steuer abgezogen werden. Im Anschluss an verschiedene Urteile des Bundesfinanzhofes hat das Bundesfinanzministerium mit Schreiben vom 8. Oktober 2004 einen Anwendungserlass zu diesem Themenbereich veröffentlicht, u.a mit präzisierten Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung bei befristeten Mietverhältnissen, verbilligten Mieten, Ferienwohnungen oder leerstehenden Immobilien.

Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Handelskammer.

Stand: Juli 2010

 
 

DOKUMENT-NR. 28442

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