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RECHT UND STEUERN

Einnahmenüberschussrechnung: Formulare 2007 und 2006

Die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) ist eine Form der Gewinnermittlung, die insbesondere für Existenzgründer, kleine und mittlere Unternehmen und Freiberufler von angewandt wird.

Die Formulare für die Einnahmenüberschussrechnung 2009 und 2008 finden Sie in unserem Merkblatt "Einnahmenüberschussrechung: Einführung und Formulare 2009", Dokument-nr. 33681 .

Hier sind die Formulare für die EÜR 2007 hinterlegt:

  • EÜR 2007 - Anlage
  • EÜR2007 - Anleitung
  • EÜR 2007 - Anlagenverzeichnis
  • EÜR 2007 - Zinsermittlung

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat mit Schreiben vom 21. September 2006 das

  • Muster der "Anlage EÜR" für das Jahr 2006 sowie
  • die dazugehörige Anleitung der EÜR 2006 bekannt gegeben.

Mit Schreiben vom 10. Februar 2005 hatte das Bundesfinanzministerium (BMF) festgelegt, dass Steuerpflichtige, die ihren Gewinn durch eine Einnahmenüberschussrechnung ermitteln, für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2004 beginnen, ihrer Steuererklärung eine Gewinnermittlung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck beifügen müssen. Umsatzsteuerliche Kleinunternehmer, deren Betriebseinnahmen unter der Grenze von 17.500 Euro im Jahr liegen, können aber an Stelle des Vordrucks auch eine formlose Gewinnermittlung verwenden.


Hinweis: Nachdem der Anwendungszeitpunkt zunächst um ein Jahr verschoben worden war, können Unternehmer auch bei der Steuererklärung für das Jahr 2005 das Ausfüllen der komplizierten Anlage EÜR umgehen und eine formlose Gewinnermittlung erstellen. Voraussetzung ist, dass eine ansonsten ordnungsgemäße Steuererklärung nebst (formloser) Gewinnermittlung abgegeben wird. Die Oberfinanzdirektion (OFD) Münster hat mit einem bundeseinheitlichen Erlass die Finanzämter angewiesen, für das Jahr 2005 aus Vereinfachungsgründen auf die Anforderung der Anlage EÜR zu verzichten. Die Steuerpflichtigen sollen lediglich für die Folgejahre auf die Abgabepflicht hingewiesen werden. Der Erlass der OFD Münster vom 7. April 2006 ist in der Zeitschrift „Deutsches Steuerrecht“ (DStR), Heft 17, S. 758 zu finden. Wird keine ordnungsgemäße Steuererklärung eingereicht, wird die Anlage EÜR zusammen mit den fehlenden / nicht ordnungsgemäßen Unterlagen eingefordert. Die Abgabe des EÜR-Formulars kann in diesem Fällen mit einem Zwangsgeld nicht unter 100 € gefordert werden.

Der Gesetzgeber hatte bereits im Jahr 2004 ein sehr kompliziertes und entsprechend schwer verständliches Formular auch für Kleinunternehmer vorgesehen, dieses aber nach massiver Intervention der IHK-Organisation zurückgenommen. Zur Erläuterung des nun vorliegenden Formulars hat das BMF eine Anleitung zum Vordruck veröffentlicht. In unseren steuerlichen Merkblättern finden Sie weitere Hinweise zu Einzelfragen zum Vordruck sowie eine Einführung in die Einnahmenüberschussrechnung .

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Handelskammer.

Stand: August 2009

 
 

DOKUMENT-NR. 23453

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