Die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) ist eine Form der
Gewinnermittlung, die insbesondere für Existenzgründer,
kleine und mittlere Unternehmen und Freiberufler von angewandt
wird.
Die Formulare für die Einnahmenüberschussrechnung 2009 und 2008
finden Sie in unserem Merkblatt "Einnahmenüberschussrechung:
Einführung und Formulare 2009", Dokument-nr. 33681 .
Hier sind die Formulare für die EÜR 2007 hinterlegt:
- EÜR 2007 - Anlage
- EÜR2007 - Anleitung
- EÜR 2007 - Anlagenverzeichnis
- EÜR 2007 - Zinsermittlung
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat mit Schreiben vom 21.
September 2006 das
- Muster der "Anlage EÜR" für das Jahr 2006
sowie
- die dazugehörige Anleitung der EÜR 2006 bekannt
gegeben.
Mit Schreiben vom 10. Februar 2005 hatte das
Bundesfinanzministerium (BMF) festgelegt, dass Steuerpflichtige,
die ihren Gewinn durch eine
Einnahmenüberschussrechnung ermitteln, für
Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2004 beginnen, ihrer
Steuererklärung eine Gewinnermittlung nach amtlich
vorgeschriebenem
Vordruck beifügen müssen. Umsatzsteuerliche
Kleinunternehmer, deren Betriebseinnahmen unter der Grenze
von 17.500 Euro im Jahr liegen, können aber an Stelle des
Vordrucks auch eine formlose Gewinnermittlung verwenden.
Hinweis: Nachdem der Anwendungszeitpunkt zunächst
um ein Jahr verschoben worden war, können Unternehmer auch bei der
Steuererklärung für das Jahr 2005 das Ausfüllen
der komplizierten Anlage EÜR umgehen und eine formlose
Gewinnermittlung erstellen. Voraussetzung ist, dass eine
ansonsten ordnungsgemäße Steuererklärung nebst (formloser)
Gewinnermittlung abgegeben wird. Die Oberfinanzdirektion (OFD)
Münster hat mit einem bundeseinheitlichen Erlass die Finanzämter
angewiesen, für das Jahr 2005 aus Vereinfachungsgründen auf die
Anforderung der Anlage EÜR zu verzichten. Die Steuerpflichtigen
sollen lediglich für die Folgejahre auf die
Abgabepflicht hingewiesen werden. Der Erlass der OFD Münster vom 7.
April 2006 ist in der Zeitschrift „Deutsches Steuerrecht“ (DStR),
Heft 17, S. 758 zu finden. Wird keine ordnungsgemäße
Steuererklärung eingereicht, wird die Anlage EÜR zusammen mit den
fehlenden / nicht ordnungsgemäßen Unterlagen
eingefordert. Die Abgabe des EÜR-Formulars kann in diesem Fällen
mit einem Zwangsgeld nicht unter 100 € gefordert werden.
Der Gesetzgeber hatte bereits im Jahr 2004 ein sehr
kompliziertes und entsprechend schwer verständliches Formular auch
für Kleinunternehmer vorgesehen, dieses aber nach massiver
Intervention der IHK-Organisation zurückgenommen. Zur Erläuterung
des nun vorliegenden Formulars hat das BMF eine Anleitung zum
Vordruck veröffentlicht. In unseren steuerlichen
Merkblättern finden Sie weitere Hinweise zu Einzelfragen zum
Vordruck sowie eine Einführung in die
Einnahmenüberschussrechnung .
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre
zuständige Handelskammer.
Stand: August 2009