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RECHT UND STEUERN

Sachbezugswerte 2008

Amtliche Sachbezugswerte werden weiterhin durch die zum 01.01.2007 in Kraft getretene Sozialversicherungsentgeltverordnung[1] festgelegt. Bestimmt werden u.a. auch die Anpassung der Sachbezugswerte für Unterkunft und Miete. In den vergangenen Jahren gab es jeweils unterschiedliche Sachbezugswerte für alte und neue Bundesländer. Für 2008 gelten bei der Lohnsteuer und Sozialversicherung erstmals einheitlich Werte für alle Bundesländer. Dabei wurden die Sachbezugswerte übernommen, die 2007 bereits in den alten Bundesländern angewendet wurden:

Sachbezugswerte

Monatswert

Tageswert

Für freie Verpflegung - monatlich

205,00 Euro

6,83 Euro

davon Frühstück

45,00 Euro

1,50 Euro

davon Mittagessen

80,00 Euro

2,67 Euro

davon Abendessen

80,00 Euro

2,67 Euro

Für freie Unterkunft – monatlich

198,00 Euro

6,60 Euro

Die Sachbezugswerte ab 2004 finden Sie hier. Beachten sie auch unser Merkblatt „Reisekosten: Steuerliche Behandlung”.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Kammer.

Stand: Januar 2008

[1] BGBI I 2006, 3385 = BStBl I 2006, 782.

 
 

DOKUMENT-NR. 45778

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