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Einkommensteuer und Lohnsteuer (Dokument-Nr.: 7437)
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Sachbezugswerte 2008
(PPT, 46 KB) (Dokument-Nr.: 45777)
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Amtliche Sachbezugswerte werden weiterhin durch die zum 01.01.2007 in Kraft getretene Sozialversicherungsentgeltverordnung[1] festgelegt. Bestimmt werden u.a. auch die Anpassung der Sachbezugswerte für Unterkunft und Miete. In den vergangenen Jahren gab es jeweils unterschiedliche Sachbezugswerte für alte und neue Bundesländer. Für 2008 gelten bei der Lohnsteuer und Sozialversicherung erstmals einheitlich Werte für alle Bundesländer. Dabei wurden die Sachbezugswerte übernommen, die 2007 bereits in den alten Bundesländern angewendet wurden:
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Sachbezugswerte |
Monatswert |
Tageswert |
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Für freie Verpflegung - monatlich |
205,00 Euro |
6,83 Euro |
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davon Frühstück |
45,00 Euro |
1,50 Euro |
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davon Mittagessen |
80,00 Euro |
2,67 Euro |
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davon Abendessen |
80,00 Euro |
2,67 Euro |
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Für freie Unterkunft – monatlich |
198,00 Euro |
6,60 Euro |
Die Sachbezugswerte ab 2004 finden Sie hier. Beachten sie auch unser Merkblatt „Reisekosten: Steuerliche Behandlung”.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Kammer.
Stand: Januar 2008
[1] BGBI I 2006, 3385 = BStBl I 2006, 782.
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