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Sachbezugswerte 2010

Arbeitsentgelt, das kein Entgelt in Form von Geld darstellt, gehört zu den Sachbezügen ("Naturallohn"). Dazu gehört nicht nur der Bezug von Waren, sondern meistens die Gewährung von Wohnung und Verpflegung. Die folgenden Tabellen enthalten die hierfür maßgeblichen Sachbezugswerte für 2010. Sowohl steuerrechtlich als auch sozialversicherungsrechtlich sind die hier genannten Werte für die gewährten Sachbezüge zu versteuern bzw. der sozialversichrungsrechtlichen Beitragsberechnung zu unterwerfen.

Für Sachbezüge, die seit 2007 durch die Sozialversicherungsentgeltverordnung (kurz: SvEV) erfasst werden, sind die sozialversicherungsrechtlich festgelegten amtlichen Sachbezugswerte auch steuerrechtlich zwingend maßgebend.

Durch die SvEV werden amtliche Sachbezugswerte für Unterkunft und Verpflegung festgelegt. Nach der Zweiten Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung vom 19. Oktober 2009, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I am 27. Oktober 2009, erfolgt zum 1. Januar 2010 eine kleine Anpassung der amtlichen Sachbezugswerte.

Danach gelten einheitlich für alle Bundesländer folgende Sachbezugswerte:

Sachbezugswerte20102009
Für freie Verpflegung - monatlich215,00210,00 –
Für freie Unterkunft - monatlich204,00204,00 –
Gesamtsachbezugswert419,00414,00 –

Aus diesen monatlichen amtlichen Sachbezugswerten ergeben sich folgende Tageswerte:

Art der MahlzeitWert der Mahlzeit
(monatliche Werte)
Wert der Mahlzeit
(kalendertägliche Werte)
Frühstück47 – (2009: 46 –)1,57 – (2009: 1,53 –)
Mittag- und
Abendessen
84 – (2009: 82 –)2,80 – (2009: 2,73 –)
Freie Verpflegung215 – (2009: 210 –)7,17 – (2009: 6,99 –)


Das BMF-Schreiben vom 3. Dezember 2009 zur lohnsteuerlichen Behandlung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten der Arbeitnehmer ab Kalenderjahr 2010 und die Anlage mit den Tabellen der Sachbezugswerte 2010 finden Sie hier.

Beachten Sie bitte hierzu auch unser Merkblatt "Reisekosten", Dokument-Nr.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige IHK.

Trotz sorgfältiger Prüfung können wir für die Richtigkeit der Angaben keine Gewähr übernehmen. Bitte wenden Sie sich im Zweifelsfall an das für Sie zuständige Finanzamt

Stand: Dezember 2009

 
 

DOKUMENT-NR. 56009

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