Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat mit Schreiben vom 17. Januar 2012 die Übersicht über den Stand der Doppelbesteuerungsabkommen (DBAs) und der Doppelbesteuerungsverhandlungen zum 1.1.2012 bekannt gegeben.
Darüber hinaus veröffentlicht das BMF regelmäßig aktuelle Dokumente zu den DBAs sowie die Texte der von Deutschland abgeschlossenen DBAs auf seiner Website, übernimmt aber keine Gewähr für die Richtigkeit der im Internet verfügbaren Abkommenstexte. Maßgeblich ist stets die amtliche im Bundesgesetzblatt veröffentlichte Fassung.
Wie die Übersicht zeigt, werden verschiedene Abkommen nach ihrem Inkrafttreten rückwirkend anzuwenden sein. In geeigneten Fällen sind Steuerfestsetzungen vorläufig durchzuführen, wenn ungewiss ist, ob und wann ein Abkommen wirksam wird, das sich zugunsten des Steuerschuldners auswirken wird. Umfang und Grund der Vorläufigkeit sind im Bescheid anzugeben. Ob bei vorläufiger Steuerfestsetzung der Abkommensinhalt – soweit bekannt – bereits berücksichtigt werden soll, ist nach den Gegebenheiten des einzelnen Falles zu entscheiden.
Dokument-Nr. 51213
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Stand: Januar 2012