-
BMF-Schreiben vom 16.3.2006: englische Musterbescheinigung
(PDF, 86 KB) (Dokument-Nr.: 36171) -
Muster einer Gegenbeweisbescheinigung
(PDF, 360 KB) (Dokument-Nr.: 41793)
RECHT UND STEUERN
Gesellschafter-Fremdfinanzierung: Muster einer Gegenbeweisbescheinigung
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 22. Juli 2005 geklärt, welche Kreditsicherheiten bei einer Drittfinanzierung zu einer verdeckten Gewinnausschüttung nach § 8a Körperschaftsteuergesetz (KStG) führen. Um eine Umqualifizierung der Vergütungen für Fremdkapital in eine verdeckte Gewinnausschüttung zu vermeiden, muss die darlehensnehmende Kapitalgesellschaft einen so genannten Gegenbeweis vorlegen. Darin gibt der rückgriffsberechtigte Dritte Auskunft über die infolge der Darlehensausreichung an die Kapitalgesellschaft gewährten Sicherheiten. Mit Schreiben vom 20. Oktober 2005 hat das BMF das Muster einer Bescheinigung zur Verfügung gestellt, das der Kreditnehmer ab dem 31. Oktober 2005 verwenden muss, um den Gegenbeweis im Rahmen der Gesellschafter-Fremdfinanzierung zu erbringen. Hier finden Sie das BMF-Schreiben vom 20. Oktaober 2005 mit dem Muster einer Gegenbeweisbescheinigung. Das BMF hat am 16. März 2006 die amtliche Übersetzung der Bescheinigung veröffentlicht. Die Bescheinigung ist in der englischen Fassung als Anlage beigefügt.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige IHK.
Stand: April 2006







© Handelskammer Hamburg.