. .
Illustration

STEUERN

Grunderwerbsteuer in Hamburg

Die Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg hat im Dezember 2008 das Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer vom 16. Dezember 2008 beschlossen, das im Hamburgischen Gesetzesblatt am 23. Dezember 2008 veröffentlicht worden ist. Damit ist der Grunderwebsteuersatz in Hamburg von bisher 3,5 % auf 4,5 % ab 1.1.2009 erhöht worden.

Zur Umsetzung der Koalitionsmaßnahmen hatte der Senat im Rahmen seiner Beratungen zum Haushaltsplan-Entwurf 2009/2010 und zur Finanzplanung 2008-2012 u. a. eine Erhöhung des Grunderwerbsteuersatzes um 1%-Punkt ab dem 1. Januar 2009 beschlossen. Mit der Erhöhung des Steuersatzes rechnet Hamburg mit jährlichen Steuermehreinnahmen in Höhe von ca. 63 Millionen Euro.

Nach dem Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) sind Unternehmen von der Grunderwerbsteuer betroffen in Fällen von

  • Kauf,
  • Umwandlung,
  • Verschmelzung oder
  • Betriebsaufspaltung von Gesellschaften mit Grundbesitz.

Erwirbt eine GmbH Grundvermögen, so fällt einmalig Grunderwerbsteuer an. Bemessungsgrundlage ist der gezahlte Kaufpreis beziehungsweise die erbrachte Gegenleistung multipliziert mit dem Steuersatz.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige IHK.

Trotz sorgfältiger Prüfung können wir für die Richtigkeit der Angaben keine Gewähr übernehmen. Bitte wenden Sie sich im Zweifelsfall an das für Sie zuständige Finanzamt.

Stand: August 2009

 
 

DOKUMENT-NR. 51235

  • MEHR ZU DIESEM THEMA

  • ANSPRECHPARTNER

  • Telefon: 040 36138-352
  • Fax: 040 36138-325

Kontaktdaten speichern (V-Card)
  • STEUERN

  • RECHT