Die
Änderungen des Hamburgischen Spielvergnügungsteuergesetz vom
6. Oktober 2006 sind am 13. Oktober 2006
in Kraft getreten. Damit wurde rückwirkend zum
1. Mai 2006 der Steuersatz von bisher zehn auf
fünf Prozent des Betrages gesenkt, den der Spieler
für sein Spielvergnügen bei Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit
einsetzt. Für die Zeit vom 1. Oktober 2005 bis zum
30. April 2006 betrug der Steuersatz acht Prozent.
Die Hansestadt Hamburg hatte ein neues Spielvergnügungsteuergesetz
am 29. September 2005 mit Wirkung ab 1. Oktober 2005
verabschiedet und im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt vom
30. September 2005 auf Seite 409 und 410 veröffentlicht. Besteuert
wurde demnach der Aufwand des Spielers für sein Spielvergnügen bei
Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit bisher in Höhe von 10 Prozent
seines Spieleinsatzes. Bei Spielgeräten ohne Gewinnmöglichkeit
beträgt die Spielvergnügungsteuer weiterhin, je nach Spielort in
der Regel 50 oder 80 EUR pro Spielgerät und Monat. Hierunter fallen
Punktespielgeräte ebenso wie Videospiele und Simulatoren als auch
Computer, soweit die Aufstellung des Gerätes eine Erlaubnis nach
der Gewerbeordnung erfordert. Abweichend hiervon beträgt die Steuer
250 EUR je Gerät und Kalendermonat, wenn für die Nutzung der Geräte
eine Jugendfreigabe wegen entsprechender Darstellungen nicht
erteilt wird.
Die Finanzbehörde Hamburg hat in einem Merkblatt zur
Spielvergnügungsteuer die wesentlichen Inhalte des Gesetzes
dargestellt.
Ein Vordruck zur Anmeldung der Spiellvergnügungsteuer ist
hinterlegt.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre
zuständige IHK.
Trotz sorgfältiger Prüfung können wir für die Richtigkeit der
Angaben keine Gewähr übernehmen. Bitte wenden Sie sich im
Zweifelsfall an das für Sie zuständige Finanzamt.
Stand: März 2009