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STEUERN

Reisekostenpauschbeträge 2011 unverändert

Die steuerlichen Pauschbeträge für Reisekosten und Reisekostenvergütungen bei betrieblich und beruflich veranlassten Auslandsreisen werden länderweise auf der Grundlage der höchsten Auslandstagegelder nach dem Bundesreisekostengesetz festgesetzt (§ 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 5 Satz 4 Einkommensteuergesetz).

Nach Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) vom 3. Januar 2011 wird das für das Bundesreisekostengesetz zuständige Bundesinnenministerium voraussichtlich erst zum 1. Januar 2012 eine Neufestsetzung der Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder herausgeben, sodass bis dahin die mit dem BMF-Schreiben vom 17. Dezember 2009 bekanntgegebenen Pauschbeträge fortgelten, die abrufbar sind unter www.hk24.de, Dokument-Nr. 47015 bzw. in der Spalte rechts neben diesem Dokument.

 
 

DOKUMENT-NR. 85695

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