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ABGABENRECHT

Steuererklärungsvordrucke

Mit Schreiben vom 11. März 2011 nimmt das Bundesfinanzministerium (BMF) Stellung zur Verwendung von Steuererklärungsvordrucken.

Bei der Verwendung nicht amtlicher Vordrucke ist zu beachten, dass diese im Layout, in der Papierqualität und in den Abmessungen den amtlichen Vordrucken entsprechen.

Das BMF-Schreiben vom 11. März 2011 ist abrufbar in der Spalte rechts neben dieser Information.  

 
 

DOKUMENT-NR. 90915

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