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STEUERN

Ab Juli 2011 neues Formular für die Umsatzsteuervoranmeldung

Anlässlich der ab 1. Juli 2011 neu geltenden Steuerschuldumkehr für die Lieferung von Mobilfunkgeräten und integrierten Schaltkreisen hat das Bundesfinanzministerium ein neues Vordruckmuster für die Umsatzsteuervoranmeldung veröffentlicht. Lieferer wie Abnehmer der genannten Produkte haben dann neue Meldepflichten zu beachten:

  • Lieferer, haben ihre Ausgangsumsätze, die der neuen Steuerschuldumkehr unterfallen, in Zeile 39, Kennziffer 68, zu melden.
  • Abnehmer haben die Steuer in Zeile 51, Kennziffern 78/79 und die Vorsteuer in Zeile 59, Kennziffer 67, zu melden.

Zu beachten ist dabei, dass sich durch die neuen Meldepflichten die bisherigen Meldezeilen für die Versteuerung der Eingangsumsätze aus Schrottlieferungen und Gebäudereinigungsleistungen ebenso wie die Vorsteuer aus § 13b-Umsätzen verschieben. Die maßgeblichen Kennziffern, unter der die entsprechenden Umsätze zu melden sind, bleiben hiervon jedoch unberührt.

Die BMF-Schreiben und der Vordruck des neuen Meldeformulars sind rechts neben diesem Text in der seitlichen Servicespalte abrufbar.