Mit dem "Steuerbürokratieabbaugesetz" wurden im Jahr 2008 § 5b Einkommensteuergesetz (EStG) beschlossen, dass bilanzierende Unternehmen zusätzlich zu den Steuererklärungen den Inhalt der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz (Taxonomie) elektronisch an die Finanzämter übermitteln sollen.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat hierzu am 28. September 2011 das Anwendungsschreiben zur Veröffentlichung der Taxonomie vorgelegt, das in der Spalte rechts neben diesem Text abrufbar ist.
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Stand: September 2011