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BMF-Schreiben vom 10. Oktober 2011
(PDF, 54 KB) (Dokument-Nr.: 94605) -
BMF-Schreiben vom 22. Januar 2010
(PDF, 93 KB) (Dokument-Nr.: 94607)
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Zoll (Link: http://www.zoll.de/DE/Home/home_node.html)
Sie befinden sich hier: Startseite > Recht und Steuern > Steuerrecht > Aktuelles: Unternehmensteuern > EMCS für verbrauchsteuerpflichtige Waren ab 1. Januar 2012 verpflichtend
Ab dem 1. Januar 2012 müssen auch ausschließlich nationale Beförderungen von verbrauchsteuerpflichtigen Waren unter Steueraussetzung elektronisch unter Verwendung von EMCS (Excise Movement and Control System) eröffnet und beendet werden. Beförderungen unter Steueraussetzung mit Begleitendem Verwaltungsdokument (BVD) sind ab diesem Zeitpunkt nicht mehr zulässig. Für Waren, die der Kaffeesteuer unterliegen sowie für Alkopops, die sich im branntweinsteuerrechtlich freien Verkehr befinden, ist zur Beförderung unter Steueraussetzung hingegen weiterhin das Begleitdokument (Formular 2750) zu verwenden.
Das Bundesfinanzministerium erinnert mit Schreiben vom 10. Oktober 2011, abrufbar in der Spalte rechts neben diese Nachricht, an die ab 1. Januar 2012 verpflichtende Teilnahme am elektronischen Beförderungs- und Kontrollsystem für verbrauchsteuerpflichtige Waren (EMCS) auch für ausschließlich nationale Beförderungen. Viele Versender bzw. Empfänger insbesondere von Bier, Schaumwein sowie Branntwein hätten sich noch nicht angemeldet. Dies sei unverzüglich notwendig.
Weitere Informationen zum EMCS-Verfahen finden sich auf der Homepage von www.zoll.de; hier finden Sie auch die Anmeldungsformulare.
Hintergrund: Das Excise Movement and Control System (EMCS) hat ab 1. April 2010 als EDV-gestütztes System das bis dahin genutzte papiergestützte Verfahren zur Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren unter Steueraussetzung mit begleitenden Verwaltungsdokumenten abgelöst. Seitdem muss ein EMCS-Verfahren, das in einem anderen Mitgliedstaat elektronisch eröffnet wurde, von einem deutschen Empfänger auch elektronisch beendet werden. Ab 1. Januar 2012 sind von dem EMCS-Verfahren auch ausschließlich nationale Beförderungen betroffen.
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hatte mit Schreiben vom 22. Januar 2010 wichtige Hinweise zur Anmeldung und Teilnahme an EMCS veröffentlicht.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige IHK.
Trotz sorgfältiger Prüfung können wir für die Richtigkeit der Angaben keine Gewähr übernehmen. Bitte wenden Sie sich im Zweifelsfall an das für Sie zuständige Finanzamt.
Stand: Oktober 2011
© Handelskammer Hamburg.
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