Das Excise Movement and Control System (EMCS) löst als
EDV-gestütztes System ab dem 1. April 2010
das derzeitige papiergestützte Verfahren zur Beförderung
verbrauchsteuerpflichtiger Waren unter Steueraussetzung mit
begleitenden Verwaltungsdokumenten ab. Ab diesem Zeitpunkt muss ein
EMCS-Verfahren, das in einem anderen Mitgliedstaat elektronisch
eröffnet wurde, von einem deutschen Empfänger auch elektronisch
beendet werden.
Alle betroffenen Unternehmen (Steuerlagerinhaber und berechtigte
Empfänger) müssen sich daher umgehend zur
Teilnahme an EMCS anmelden, um eine unter Steueraussetzung mögliche
Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren sicher zu stellen.
Dabei sind die ab 1. März 2010 (neuen) gültigen
Verbrauchsteuernummern zu verwenden. Diese erhalten Unternehmen
nur, wenn sie im neuen EMCS-Verfahren registriert sind.
Ab dem gleichen Zeitpunkt können Unternehmen in Deutschland das
Beförderungsverfahren sowohl zwischen den Mitgliedstaaten als auch
innerdeutsch elektronisch in EMCS eröffnen. Eine verpflichtende
Eröffnung des elektronischen Verfahrens EMCS durch Unternehmen in
Deutschland ist ab dem 1. Januar 2012
beabsichtigt.
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat mit Schreiben vom
22. Januar 2010 wichtige Hinweise zur Anmeldung und Teilnahme
an EMCS veröffentlicht.
Informationen zum EMCS bieten die Internetseiten der deutschen
Zollverwaltung; hier finden Sie auch die
Anmeldungsformulare.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre
zuständige IHK.
Trotz sorgfältiger Prüfung können wir für die Richtigkeit der
Angaben keine Gewähr übernehmen. Bitte wenden Sie sich im
Zweifelsfall an das für Sie zuständige Finanzamt.
Stand: März 2010