-
BFH-Entscheidungen vom 7.2.2008
(PDF, 193 KB) (Dokument-Nr.: 46635) -
BFH-Entscheidungen
(PDF, 193 KB) (Dokument-Nr.: 42211)
Externe Links
-
Bundesfinanzhof: Aktuelle Entscheidungen (Link: http://www.bundesfinanzhof.de/www/index.html)
Sie befinden sich hier: Startseite > Recht und Steuern > Steuerrecht > Aktuelles: Unternehmensteuern > Anwendung neuer BFH-Entscheidungen
In einem
finanzgerichtlichen Verfahren ergangene und rechtskräftig gewordene
Entscheidungen binden nur die am Rechtsstreit Beteiligten und ihre
Rechtsnachfolger (§ 110 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung). Durch
eine Veröffentlichung von Urteilen bzw. Beschlüssen des
Bundesfinanzhofs im Bundessteuerblatt Teil II werden aber die
Finanzämter angewiesen, diese Entscheidungen auch in vergleichbaren
Fällen anzuwenden.
Mit
Stand vom 7.2.2008
haben die obersten Finanzbehörden des
Bundes und der Länder beschlossen, BFH-Entscheidungen im
Bundessteuerblatt Teil II zu veröffentlichen und somit allgemein
anzuwenden. Desweiteren haben sie mit Stand 21.5.2007 beschlossen,
die hier als
pdf-Datei
hinterlegten
BFH-Entscheidungen im Bundessteuerblatt Teil II zu veröffentlichen
und somit allgemein anzuwenden.
Der Text der Entscheidungen ist auf den Internetseiten des Bundesfinanzhofs abrufbar.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige IHK.
Trotz sorgfältiger Prüfung können wir für die Richtigkeit der Angaben keine Gewähr übernehmen. Bitte wenden Sie sich im Zweifelsfall an das für Sie zuständige Finanzamt
Stand: März 2008
© Handelskammer Hamburg.
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.