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RECHT UND STEUERN

Anwendung neuer BFH-Entscheidungen

In einem finanzgerichtlichen Verfahren ergangene und rechtskräftig gewordene Entscheidungen binden nur die am Rechtsstreit Beteiligten und ihre Rechtsnachfolger (§ 110 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung). Durch eine Veröffentlichung von Urteilen bzw. Beschlüssen des Bundesfinanzhofs im Bundessteuerblatt Teil II werden aber die Finanzämter angewiesen, diese Entscheidungen auch in vergleichbaren Fällen anzuwenden.

Mit Stand vom 7.2.2008 haben die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder beschlossen, BFH-Entscheidungen im Bundessteuerblatt Teil II zu veröffentlichen und somit allgemein anzuwenden. Desweiteren haben sie mit Stand 21.5.2007 beschlossen, die hier als pdf-Datei hinterlegten BFH-Entscheidungen im Bundessteuerblatt Teil II zu veröffentlichen und somit allgemein anzuwenden.

Der Text der Entscheidungen ist auf den Internetseiten des Bundesfinanzhofs abrufbar.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige IHK.

Trotz sorgfältiger Prüfung können wir für die Richtigkeit der Angaben keine Gewähr übernehmen. Bitte wenden Sie sich im Zweifelsfall an das für Sie zuständige Finanzamt

Stand: März 2008

 
 

DOKUMENT-NR. 42210

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