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RECHT UND STEUERN

Zur Unternehmensteuerreform 2008

Seit dem 1. Januar 2008 ist die Unternehmensteuerreform 2008 in Kraft. Neben der Senkung des Steuertarifs beinhaltet sie auch zahlreiche Erschwernisse und Verschärfungen, die sich jetzt abzuzeichnen beginnen. Es zeigt sich, dass die Regelungen für die Unternehmen in der Krise zusätzliche Risikofaktoren darstellen. Die Unternehmensteuerreform muss insbesondere in folgenden Punkten nachgebessert werden:

  • Zinsschranke (§ 4h EStG)
  • Mantelkaufregelung (§ 8c KStG)
  • Gewerbesteuerliche Hinzurechnungen (§ 8 Nr. 1 GewStG)
  • Thesaurierungsbegünstigung (§ 34a EStG)
  • Poolabschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter (§ 6 Abs. 2 und 2a EStG).

Forderungen an die Politik, diese Krisen verschärfenden Regelungen abzumildern beziehungsweise auszusetzen, müssen jedoch mit belastbaren Echtzahlen gestützt werden. Dazu benötigen wir Ihre Hilfe und bitten Sie, den hier verlinkten Fragebogen auszufüllen und uns per Fax (040/36138-325) oder E-mail an jutta.thormann@hk24.de zuzusenden. Auf Basis der uns gemeldeten Zahlen und Fakten werden wir bei der Politik nochmals vehement eine Änderung der Unternehmensteuerreform einfordern.

Die Daten werden wir selbstverständlich streng vertraulich behandeln und nur in anonymisierter Form veröffentlichen.

 
 

DOKUMENT-NR. 52072

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