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RECHT UND STEUERN

Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften

Das Bundeskabinett hat am 16. Dezember 2009 den Entwurf eines ”Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften” beschlossen, mit dem die erforderlichen Anpassungen des deutschen Steuerrechts an europarechtliche Vorgaben vorgenommen werden sollen. In das Verfahren wurden am 25. Januar 2010 durch die Fraktionen der CDU/CSU und FDP weitere Gesetzesänderungen eingebracht. Diese Änderungen betreffen die Ausdehnung des sogenannten Reverse-Charge-Verfahrens auf den Emissionshandel, eine gewerbesteuerliche Anpassung der Besteuerung von Factoring-/Leasingunternehmen und eine Neufassung des Außensteuergesetzes (AStG) im Bereich der Funktionsverlagerung.

Als pdf-Datei finden Sie den Gesetzesentwurf vom 25. 1. 2010 sowie eine Zusammenfassung der durch das Gesetz geplanten wesentlichen steuerlichen Änderungen.

Die geplanten Änderungen betreffen im Bereich Umsatzsteuer im Wesentlichen folgende Punkte:

  • Zusammenfassende Meldung
  • Postdienstleistungen
  • Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens auf bestimmte Sektoren wie inländischer Handel mit CO2 -Zertifikaten

Im Bereich der Gewerbesteuer:

  • Erleichterungen bei Hinzurechnungen für Leasingunternehmen.

Im Bereich der Einkommensteuer:

  • Änderungen der Altersvorsorge/Rentenbesteuerung
  • Änderung der steuerlichen Abschreibungsfähigkeit
  • Änderung des steuerlichen Spendenabzugs.

Die Gesetzesänderung im Außensteuergesetz beschränkt sich auf die Funktionsverlagerung.

Aktueller Stand und Ausblick

Der Gesetzesvorschlag war Gegenstand der öffentlichen Anhörung im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages am 9. Februar 2010, zu der die IHK-Organisation eine gemeinsame Eingabe erstellt hatte und hierzu angehört wurde. Der Bundesrat hat am 12. Februar 2010 seine Stellungnahme zum Gesetzentwurf beschlossen. Der Finanzausschuss hat in nicht-öffentlicher Sitzung am 24. Februar 2010 beraten und am 3. März 2010 eine Beschlussempfehlung abgeben. Nach der 2./3. Lesung im Bundestag am 5. März 2010 wird der Gesetzentwurf voraussichtlich am 26. März 2010 den Bundesrat passieren.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige IHK.

Trotz sorgfältiger Prüfung können wir für die Richtigkeit der Angaben keine Gewähr übernehmen. Bitte wenden Sie sich im Zweifelsfall an das für Sie zuständige Finanzamt.

Stand: März 2010

 
 

DOKUMENT-NR. 57853

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