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Gesetz vom 16.12.2008 zum Grunderwerbsteuersatz
(PDF, 6 KB) (Dokument-Nr.: 50559)
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Die Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg hat am 10. Dezember 2008 über den Entwurf eines Gesetzes über die Festsetzung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer beschlossen. Somit steigt der Grunderwerbsteuersatz in Hamburg von derzeit 3,5 % auf 4,5 % ab 1.1.2009.
Zur Umsetzung der Koalitionsmaßnahmen hatte der Senat im Rahmen seiner Beratungen zum Haushaltsplan-Entwurf 2009/2010 und zur Finanzplanung 2008-2012 u. a. eine Erhöhung des Grunderwerbsteuersatzes um 1%-Punkt ab dem 1. Januar 2009 beschlossen. Mit der Erhöhung des Steuersatzes rechnet Hamburg mit jährlichen Steuermehreinnahmen in Höhe von ca. 63 Millionen Euro.
Unternehmen sind von der Grunderwerbsteuer in Fällen von Kauf, Umwandlung, Verschmelzung oder Betriebsaufspaltung von Gesellschaften mit Grundbesitz betroffen. Erwirbt eine GmbH Grundvermögen, so fällt einmalig Grunderwerbsteuer an. Bemessungsgrundlage ist der gezahlte Kaufpreis beziehungsweise die erbrachte Gegenleistung multipliziert mit dem Steuersatz.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige IHK.
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Stand: Dezember 2008
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