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RECHT UND STEUERN

Jahressteuergesetz 2009: Kabinettsentwurf

Am 19. Juni hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf für das Jahressteuergesetz 2009 vorgelegt, der auf 144 Seiten eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen vorsieht, die u.a. durch die Anpassung des Steuerrechts an das Recht und die Rechtssprechung der Europäischen Union erforderlich sind.

Wesentliche Neuregelungen des Jahressteuergesetzes 2009 sind:

  • Einführung eines optionalen Faktorverfahrens bei der Lohnsteuer, § 39f EStG
  • Ausschluss extremistischer Vereine von der Gemeinnützigkeit, § 51 AO
  • Steuerfreiheit für Leistungen des Arbeitgebers zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes und der betrieblichen Gesundheitsförderung, § 3 Nr. 34 EStG
  • Einschränkung des Sonderausgabenabzugs für Schulgeldzahlungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG und Anpassung an den EG-Vertrag
  • Regelung zur Nicht-Absenkung der Altersgrenze für Kinder bei der Eigenheimzulage, § 19 Eigenheimzulagengesetz
  • Verlängerung der Verfolgungsverjährungsfrist für Steuerhinterziehung, § 376 AO
  • Gesetzliche Festschreibung der bisherigen Verwaltungspraxis zum steuerlichen Querverbund; § 8 Abs. 7 KStG
  • Steuerrechtliche Haftung im Vereinsrecht: Reihenfolge der Inanspruchnahme bei der Veranlasserhaftung, § 10b Abs. 4 Satz 4 EStG
  • Beschränkung des Vorsteuerabzugs bei sowohl unternehmerisch als auch nichtunternehmerisch verwendeten Fahrzeugen, § 15 Abs. 1b UStG
  • Verlustausgleichs- und Abzugsbeschränkung des § 2a EStG.

Trotz sorgfältiger Prüfung können wir für die Richtigkeit der Angaben keine Gewähr übernehmen. Bitte wenden Sie sich in Zweifelsfällen an das für Sie zuständige Finanzamt oder an das Bundeszentralamt für Steuern.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige IHK.

Stand: Juli 2008

 
 

DOKUMENT-NR. 47969

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