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Koalitionsvertrag 2009 zwischen CDU,CSU und FDP
(PDF, 576 KB) (Dokument-Nr.: 55632)
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Die Koalitionsparteien CDU, CSU und FDP haben am 26. Oktober ihren Koalitionsvertrag unterzeichnet, mit dem sie sich auf gemeinsame Ziele unter anderem auch in der Steuerpolitik für die kommende Legislaturperiode geeinigt haben.
Dabei wollen sie Steuerpolitik als Wachstumspolitik verstehen und an den durch den Gesetzgeber bereits beschlossenen Entlastungen in der Lohn- und Einkommensteuer festgehalten. Durch die erweiterte Absetzbarkeit der Krankenversicherungsbeiträge und die Verschiebung des Steuertarifs gehen die Koalitionäre von einer Entlastung in Höhe von rund 14 Milliarden Euro jährlich aus.
In einem Sofortprogramm, das zum 1. Januar 2010 in Kraft treten soll, sind folgende Maßnahmen geplant:
Des Weiteren soll der Kinderfreibetrag in einem ersten Schritt zum 1.1.2010 auf 7008,- Euro und das Kindergeld um je 20,- Euro erhöht werden.
Bei der Überprüfung der Regelungen der Erbschaftsteuerreform wird im Koalitionsvertrag vorab einer Entschärfung der Lohnsummenklausel und eine Verkürzung der Haltefrist in Aussicht gestellt. Geschwister und deren Kinder sollen ebenfalls vorab zu einem verringerten Steuertarif besteuert werden.
Für die Umsatzsteuer ist zum 1.1.2010 zudem geplant, den ermäßigten Satz von 7 % auf Beherbergungsleistungen einzuführen (bisher 19 %). Außerdem soll die Ausweitung der Ist-Besteuerung – nach gezahlten Entgelten – im laufe der Legislaturperiode geprüft werden.
Dabei muss berücksichtigt werden, dass dies ebenso wie alle
anderen in Aussicht gestellten steuerpolitischen Ziele wie „Mehr
Netto vom Brutto”, die Steuervereinfachung, die Fortentwicklung der
Unternehmensbesteuerung sowie die Überprüfung der
Erbschaftsbesteuerung unter Finanzierungsvorbehalt im
Koalitionsvertrag verankert sind. Um Planungssicherheit für die
Unternehmen zu bekommen, wird sich die IHK-Organisation dafür
einsetzen, möglichst viele Punkte bereits ins Sofortprogramm
einzubringen.
Einzelheiten sind dem Koalitionsvertrag zu entnehmen.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige IHK.
Trotz sorgfältiger Prüfung können wir für die Richtigkeit der Angaben keine Gewähr übernehmen. Bitte wenden Sie sich im Zweifelsfall an das für Sie zuständige Finanzamt.
Stand: Oktober 2009
© Handelskammer Hamburg.
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