Nach dem Konjunkturpaket I, das Ende 2008 zusammen mit dem
Finanzmarktpaket und dem Familienleistungsgesetz durch
Steuersenkungen, Abschreibungsverbesserungen und
Beschäftigungsförderung den Konjunktureinbruch aufgrund der
Finanzmarktkrise abmildern sollte, hat die Bundesregierung Anfang
2009 ein zweites Konjunkturpaket auf den Weg gebracht. Der
sogenannte "Pakt für Beschäftigung und Stabilität" ist das
umfangreichste Konjunkturpaket der Nachkriegszeit.
Konjunkturpaket II
Seit dem 6. März 2009 (einen Tag nach Verkündigung im
Bundesgesetzblatt am 5. März 2009) gelten die meisten Regelungen,
die die Bundesregierung am 14. Januar 2009 für das zweite
Konjunkturpaket, den so genannten Pakt für Beschäftigung
und Stabilität, verabschiedet hat. Das Gesetz zur Sicherung von
Beschäftigung und Stabilität in Deutschland soll wichtige
Impulse zur Stützung der Binnenkonjunktur geben und umfasst
mehrere Maßnahmen mit einem Umfang von 50 Milliarden Euro verteilt
auf zwei Jahre (2009 und 2010). Das Volumen entspricht pro Jahr in
etwa 1 Prozent des Bruttoinlandsproduktes (BIP), das 2.492 Mrd.
Euro im Jahr 2008 betrug. Viele Maßnahmen sind bereits in
Vorwegnahme des Gesetzesbeschlusses angelaufen - so zum Beispiel
die Abwrackprämie für Altautos. Zur Umsetzung des
Konjunkturprogramm II des Bundes in Hamburg siehe die Internetseite
www.hamburg.de/konjunkturoffensive.
Das Konjunkturpaket II enthält folgende
Maßnahmen:
- Der Einkommensteuertarif wird in zwei Stufen
gesenkt. Zum 1. Januar 2009 - und damit rückwirkend - werden der
Grundfreibetrag um 170 Euro auf 7834 Euro und die übrigen
Steuertarifeckwerte um 400 Euro angehoben. Zum 1. Januar 2010
erfolgt eine weitere Anhebung des Grundfreibetrags um weitere 170
Euro auf 8004 Euro und der übrigen Steuertarifeckwerte um 330 Euro.
Der Eingangssteuersatz sinkt rückwirkend zum Januar 2009 von 15 auf
14 Prozent. Die Arbeitgeber werden mit einer Sonderregelung in §
41c Einkommensteuergesetz (EStG) verpflichtet, die
Steuertarifänderung in 2009 beim Arbeitnehmer zu berücksichtigen.
Bisher war eine solche unterjährige Tarifänderung für den
Lohnsteuerabzug nicht verpflichtend, sondern optional.
Kindergeldberechtigte erhalten einen einmaligen sogenannten
Kinderbonus von 100 Euro je Kind im Jahr 2009, der
allerdings mit den Kinderfreibeträgen im Rahmen der
Einkommensteuerveranlagung verrechnet wird.
- Der paritätisch finanzierte
Krankenkassenbeitragssatz (der je zur Hälfte
von Arbeitgebern und Arbeitsnehmern getragen wird) sinkt ab Juli
2009 von 14,6 auf 14,0 Prozent.
- Für Investitionen der öffentlichen
Hand sollen insgesamt knapp 17 Mrd. Euro zur Verfügung
gestellt werden. Hierbei sollen rund 4 Mrd. Euro auf zusätzliche
Investitionen des Bundes entfallen in diesem und im kommenden Jahr
entfallen, davon die Hälfte in Straßen, Schienen und Wasserwege.
Weiterhin will der Bund mit 10 Mrd. Euro zusätzliche Investitionen
die Kommunen und Länder unterstützen. Davon sollen allein 6,5
Milliarden Euro in den Ausbau von Kindergärten, Schulen und
Hochschulen fließen. Der Rest ist für Krankenhäuser und den
Städtebau bestimmt.
- Als sogenannte Abwrackprämie wird ein Zuschuss
in Höhe von 2.500 Euro (seit dem Kabinettbeschluss vom 5. November
2008 bis zum 30. Juni 2009) beim Erwerb neuer Pkws geleistet,
sofern hierfür ein mindestens neun Jahre alter PKW verschrottet
wird. Im Konjunkturpaket II sind hierfür insgesamt 1,5 Mrd. Euro
vorgesehen. Dieses Budget ist gedeckelt, so dass die Zuschüsse nur
solange vergeben werden, bis die Mittel aufgebraucht sind.
- Aufgestockt werden das Zentrale Innovationsprogramm
Mittelstand (ZIM) mit 900 Mio. Euro und die Förderung der
Forschung im Bereich Mobilität mit 500 Mio. Euro. Von 2009
und 2010 werden auch Forschungs- und Entwicklungsvorhaben größerer
Unternehmen (bis 1.000 Beschäftigte) gefördert. Bisher richtete
sich dieses Programm an mittelständische Unternehmen mit bis zu 250
Beschäftigten.
- Im Rahmen der Kurzarbeit sind weitere
Vereinfachungen sowie Zuschüsse zur Qualifizierung vorgesehen.
Ebenfalls soll die Qualifizierung von Leiharbeitnehmern bezuschusst
werden. Der Beitragssatz der Arbeitslosenversicherung soll bis Ende
2010 bei 2,8 % gehalten werden. Der paritätisch finanzierte
Beitragssatz bei der gesetzlichen Krankenversicherung wird zum 1.
Juli 2009 um 0,6 Beitragspunkte gesenkt. Entsprechend steigt der
bislang vorgesehene Bundeszuschuss in den Gesundheitsfonds im Jahre
2009 um 3,2 Mrd. Euro und in den Jahren 2010 und 2011 um jeweils
6,3 Mrd. Euro. Schon im Jahr 2012 erreicht dann der Bundeszuschuss
in den Gesundheitsfonds die Summe von 14 Mrd. Euro, die
ursprünglich für 2016 vorgesehen war.
- Zur geplanten Umstrukturierung der Kfz-Steuer,
die in die Bundeskompetenz übergehen und teilweise - nur für
Neufahrzeuge - nach dem CO2-Ausstoß bemessen werden soll, wurde der
Vermittlungsausschuss angerufen, da der Bundesrat eine höhere
Entschädigung der Länder für den künftigen Wegfall ihrer Einnahmen
aus der Kfz-Steuer fordert. Nachdem der deutsche
Bundestag am 5. und der Bundesrat am 6. März dem
Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses zugestimmt haben,
ist die neue KFZ-Steuer laut Internetveröffentlichung der
Bundesregierung vom 6.3.2009 unter Dach und Fach. Die Kfz-Steuer
stand bislang den Ländern zu, nun wird sie durch eine Änderung
des Grundgesetzes auf den Bund übertragen. Bislang bemisst sich die
Kraftfahrzeugsteuer nach dem Hubraum. Ab Juli 2009 entscheidet vor
allem der Ausstoß von Kohlendioxid (CO2) über die Höhe der Steuer.
Die Umstellung der Kfz-Steuer auf den CO2-Ausstoß gilt für alle neu
zugelassenen PKW mit Erstzulassung ab dem 1. Juli 2009. Der
CO2-Freibetrag, das heißt eine Basismenge von CO2-Ausstoß, bleibt
steuerfrei. Bis 2011 sind das 120 Gramm/Kilometer, 2012 und 2013
dann 110 Gramm/Kilometer, ab 2014 nur noch 95 Gramm/Kilometer.
Danach steigt die Steuer linearer mit der CO2-Emission. Der Tarif
orientiert sich an einem Steuersatz von zwei Euro je
Gramm/Kilometer. Steuer-Sockelbetrag je angefangene 100 cm³: zwei
Euro bei Benzinern, 9,50 Euro bei Dieselfahrzeugen. Diesel-PKW mit
Euro-6-Norm erhalten in den Jahren 2011 bis 2013 eine
Kfz-Steuerermäßigung von 150 Euro. Steuervergleich für PKW mit
Neuzulassung ab dem 5. November 2008 bis 30. Juni 2009. Nach Ablauf
der Steuerfreistellung wird verglichen, welche KFZ-Steuerregelung
günstiger ist. Ansonsten werden Bestandsfahrzeuge (mit
Erstzulassung vor dem 5. November 2008) bis zum 31. Dezember 2012
wie bisher nach Hubraum besteuert. Sie sollen ab 2013 in die
Neuregelung einbezogen werden. Einzelheiten dazu werden zu
einem späteren Zeitpunkt festgelegt.
- Schnelles Internet: Bis spätestens Ende
2010 sollen die bislang nicht versorgten Gebiete mit
leistungsfähigen Breitbandanschlüssen abgedeckt sein. Das betrifft
insbesondere den ländlichen Raum. Bis spätestens 2014 sollen für 75
Prozent der Haushalte, bis 2018 für alle Haushalte Anschlüsse mit
Übertragungsraten von mindestens 50 Megabit pro Sekunde zur
Verfügung stehen.
- Damit Unternehmen an Kredite kommen, wird die
Obergrenze für Bürgschaften für Inlandsdarlehen auf 100 Milliarden
aufgestockt. Zudem können künftig auch größere Unternehmen die
Bürgschaften in Anspruch nehmen. Größere, gesunde Unternehmen
erhalten Bürgschaften vom Bund und Kredite von der bundeseigenen
KfW-Bank. Dies ist eine Erweiterung des erfolgreich angelaufenen
Sonderprogramms der Kreditanstalt für den Wiederaufbau (Volumen 15
Milliarden Euro). Ursprünglich richtete es sich nur an kleine und
mittlere Unternehmen.
Konjunkturpaket I
Mit dem ersten Konjunkturpaket reagierte die
Bundesregierung bereits Anfang November 2008 auf die
Finanzmarktkrise und verabschiedete am 21. Dezember 2008 das Gesetz
zur Umsetzung steuerrechtlicher Regelungen des Maßnahmepakets
"Beschäftigungssicherung durch Wachstumgsstärkung" mit
geschätzen 19,4 Mrd. Euro Steuermindereinnahmen für die
öffentlichen Haushalte bis 2013. Das erste Konjunkturpaket, auch
als "Schutzschirm für Arbeitsplätze" bezeichnet,
enthält insgesamt 15 Maßnahmen, die zur Überwindung der
Konjunkturschwäche und zur Sicherung von Arbeitsplätzen beitragen
sollen.
Zu den steuerlichen Maßnahmen des Konjunkturpaketes
I zählen:
- die Wiedereinführung einer degressive
Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens in Höhe von höchstens 25 Prozent zum 1. Januar 2009
zeitlich befristet für zwei Jahre.
- Zusätzlich zur degressiven Abschreibung wird befristet für zwei
Jahre die Möglichkeit der Inanspruchnahme von
Investitionsabzugsbeträgen und
Sonderabschreibungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) nach
§ 7 g Einkommensteuergesetz (EStG) erweitert, indem
die für die Sonderabschreibung relevante Betriebsvermögensgrenze
für bilanzierende Unternehmen von 235.000 auf 335.000 Euro sowie
die für Einnahme-Überschussrechner relevante Gewinngrenze von
100.000 Euro auf 200.000 Euro erhöht werden.
- Die Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen
wird bei Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen ausgeweitet
und der Steuerbonus auf 20 Prozent von 6.000 Euro (= 1.200 Euro)
zum 1. Januar 2009 verdoppelt. Zwei Jahre nach Inkrafttreten will
die Bundesregierung die Wirksamkeit der verbesserten Absetzbarkeit
evaluieren.
- Für PKW mit Erstzulassung ab dem Kabinettbeschluss vom 5.
November 2008 bis zum 30. Juni 2009 wird eine befristete
Kfz-Steuerbefreiung für ein Jahr eingeführt, um die
Kaufzurückhaltung bis zur Klarheit über die Umstellung der
Kfz-Steuer auf CO2-Basis aufzulösen. Für Fahrzeuge, die die Euro-5-
und Euro-6-Norm erfüllen, verlängert sich die maximale
Kfz-Steuerbefreiung auf zwei Jahre ab Erstzulassung. Die
Kfz-Steuerbefreiung endet in jedem Fall am 31. Dezember
2010.
- Die Bundesregierung hat mit dem
Familienleistungsgesetzes vom 22. Dezember
2008 die Familien als Arbeitgeber oder Auftraggeber
steuerlich weiter gefördert. So steigen rückwirkend zum 1. Januar
2009 das Kindergeld für erste und zweite Kinder um jeweils 10 Euro
von 154 auf 164 Euro, für dritte Kinder um 16 Euro von 154 Euro auf
170 Euro sowie für vierte und weitere Kinder um je 16 Euro von 179
Euro auf 195 Euro. Für jedes Kind steigt der Kinderfreibetrag um
192 Euro steigen – von bisher 3.648 Euro auf künftig 3.840 Euro.
Insgesamt werden somit die Freibeträge für jedes Kind von 5.808
Euro auf 6.000 Euro erhöht. Außerdem werden Kinderbetreuungskosten
sowie haushaltsnahe Dienstleistungen einschließlich
Pflegeleistungen sowie haushaltsnahe sozialversicherungspflichtige
Beschäftigungsverhältnisse steuerlich stärker gefördert und die
Verfahren deutlich vereinfacht werden.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre
zuständige IHK.
Trotz sorgfältiger Prüfung können wir für die Richtigkeit der
Angaben keine Gewähr übernehmen. Bitte wenden Sie sich im
Zweifelsfall an das für Sie zuständige Finanzamt.
Stand: Juni 2009