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RECHT UND STEUERN

Konjunkturpaket II und I

Nach dem Konjunkturpaket I, das Ende 2008 zusammen mit dem Finanzmarktpaket und dem Familienleistungsgesetz durch Steuersenkungen, Abschreibungsverbesserungen und Beschäftigungsförderung den Konjunktureinbruch aufgrund der Finanzmarktkrise abmildern sollte, hat die Bundesregierung Anfang 2009 ein zweites Konjunkturpaket auf den Weg gebracht. Der sogenannte "Pakt für Beschäftigung und Stabilität" ist das umfangreichste Konjunkturpaket der Nachkriegszeit.

Konjunkturpaket II

Seit dem 6. März 2009 (einen Tag nach Verkündigung im Bundesgesetzblatt am 5. März 2009) gelten die meisten Regelungen, die die Bundesregierung am 14. Januar 2009 für das zweite Konjunkturpaket, den so genannten Pakt für Beschäftigung und Stabilität, verabschiedet hat. Das Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland soll wichtige Impulse zur Stützung der Binnenkonjunktur geben und umfasst mehrere Maßnahmen mit einem Umfang von 50 Milliarden Euro verteilt auf zwei Jahre (2009 und 2010). Das Volumen entspricht pro Jahr in etwa 1 Prozent des Bruttoinlandsproduktes (BIP), das 2.492 Mrd. Euro im Jahr 2008 betrug. Viele Maßnahmen sind bereits in Vorwegnahme des Gesetzesbeschlusses angelaufen - so zum Beispiel die Abwrackprämie für Altautos. Zur Umsetzung des Konjunkturprogramm II des Bundes in Hamburg siehe die Internetseite www.hamburg.de/konjunkturoffensive.

Das Konjunkturpaket II enthält folgende Maßnahmen:

  • Der Einkommensteuertarif wird in zwei Stufen gesenkt. Zum 1. Januar 2009 - und damit rückwirkend - werden der Grundfreibetrag um 170 Euro auf 7834 Euro und die übrigen Steuertarifeckwerte um 400 Euro angehoben. Zum 1. Januar 2010 erfolgt eine weitere Anhebung des Grundfreibetrags um weitere 170 Euro auf 8004 Euro und der übrigen Steuertarifeckwerte um 330 Euro. Der Eingangssteuersatz sinkt rückwirkend zum Januar 2009 von 15 auf 14 Prozent. Die Arbeitgeber werden mit einer Sonderregelung in § 41c Einkommensteuergesetz (EStG) verpflichtet, die Steuertarifänderung in 2009 beim Arbeitnehmer zu berücksichtigen. Bisher war eine solche unterjährige Tarifänderung für den Lohnsteuerabzug nicht verpflichtend, sondern optional. Kindergeldberechtigte erhalten einen einmaligen sogenannten Kinderbonus von 100 Euro je Kind im Jahr 2009, der allerdings mit den Kinderfreibeträgen im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung verrechnet wird.
  • Der paritätisch finanzierte Krankenkassenbeitragssatz (der je zur Hälfte von Arbeitgebern und Arbeitsnehmern getragen wird) sinkt ab Juli 2009 von 14,6 auf 14,0 Prozent.
  • Für Investitionen der öffentlichen Hand sollen insgesamt knapp 17 Mrd. Euro zur Verfügung gestellt werden. Hierbei sollen rund 4 Mrd. Euro auf zusätzliche Investitionen des Bundes entfallen in diesem und im kommenden Jahr entfallen, davon die Hälfte in Straßen, Schienen und Wasserwege. Weiterhin will der Bund mit 10 Mrd. Euro zusätzliche Investitionen die Kommunen und Länder unterstützen. Davon sollen allein 6,5 Milliarden Euro in den Ausbau von Kindergärten, Schulen und Hochschulen fließen. Der Rest ist für Krankenhäuser und den Städtebau bestimmt.
  • Als sogenannte Abwrackprämie wird ein Zuschuss in Höhe von 2.500 Euro (seit dem Kabinettbeschluss vom 5. November 2008 bis zum 30. Juni 2009) beim Erwerb neuer Pkws geleistet, sofern hierfür ein mindestens neun Jahre alter PKW verschrottet wird. Im Konjunkturpaket II sind hierfür insgesamt 1,5 Mrd. Euro vorgesehen. Dieses Budget ist gedeckelt, so dass die Zuschüsse nur solange vergeben werden, bis die Mittel aufgebraucht sind.
  • Aufgestockt werden das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) mit 900 Mio. Euro und die Förderung der Forschung im Bereich Mobilität mit 500 Mio. Euro. Von 2009 und 2010 werden auch Forschungs- und Entwicklungsvorhaben größerer Unternehmen (bis 1.000 Beschäftigte) gefördert. Bisher richtete sich dieses Programm an mittelständische Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten.
  • Im Rahmen der Kurzarbeit sind weitere Vereinfachungen sowie Zuschüsse zur Qualifizierung vorgesehen. Ebenfalls soll die Qualifizierung von Leiharbeitnehmern bezuschusst werden. Der Beitragssatz der Arbeitslosenversicherung soll bis Ende 2010 bei 2,8 % gehalten werden. Der paritätisch finanzierte Beitragssatz bei der gesetzlichen Krankenversicherung wird zum 1. Juli 2009 um 0,6 Beitragspunkte gesenkt. Entsprechend steigt der bislang vorgesehene Bundeszuschuss in den Gesundheitsfonds im Jahre 2009 um 3,2 Mrd. Euro und in den Jahren 2010 und 2011 um jeweils 6,3 Mrd. Euro. Schon im Jahr 2012 erreicht dann der Bundeszuschuss in den Gesundheitsfonds die Summe von 14 Mrd. Euro, die ursprünglich für 2016 vorgesehen war.
  • Zur geplanten Umstrukturierung der Kfz-Steuer, die in die Bundeskompetenz übergehen und teilweise - nur für Neufahrzeuge - nach dem CO2-Ausstoß bemessen werden soll, wurde der Vermittlungsausschuss angerufen, da der Bundesrat eine höhere Entschädigung der Länder für den künftigen Wegfall ihrer Einnahmen aus der Kfz-Steuer fordert. Nachdem der deutsche Bundestag am 5. und der Bundesrat am 6. März dem Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses zugestimmt haben, ist die neue KFZ-Steuer laut Internetveröffentlichung der Bundesregierung vom 6.3.2009 unter Dach und Fach. Die Kfz-Steuer stand bislang den Ländern zu, nun wird sie durch eine Änderung des Grundgesetzes auf den Bund übertragen. Bislang bemisst sich die Kraftfahrzeugsteuer nach dem Hubraum. Ab Juli 2009 entscheidet vor allem der Ausstoß von Kohlendioxid (CO2) über die Höhe der Steuer. Die Umstellung der Kfz-Steuer auf den CO2-Ausstoß gilt für alle neu zugelassenen PKW mit Erstzulassung ab dem 1. Juli 2009. Der CO2-Freibetrag, das heißt eine Basismenge von CO2-Ausstoß, bleibt steuerfrei. Bis 2011 sind das 120 Gramm/Kilometer, 2012 und 2013 dann 110 Gramm/Kilometer, ab 2014 nur noch 95 Gramm/Kilometer. Danach steigt die Steuer linearer mit der CO2-Emission. Der Tarif orientiert sich an einem Steuersatz von zwei Euro je Gramm/Kilometer. Steuer-Sockelbetrag je angefangene 100 cm³: zwei Euro bei Benzinern, 9,50 Euro bei Dieselfahrzeugen. Diesel-PKW mit Euro-6-Norm erhalten in den Jahren 2011 bis 2013 eine Kfz-Steuerermäßigung von 150 Euro. Steuervergleich für PKW mit Neuzulassung ab dem 5. November 2008 bis 30. Juni 2009. Nach Ablauf der Steuerfreistellung wird verglichen, welche KFZ-Steuerregelung günstiger ist. Ansonsten werden Bestandsfahrzeuge (mit Erstzulassung vor dem 5. November 2008) bis zum 31. Dezember 2012 wie bisher nach Hubraum besteuert. Sie sollen ab 2013 in die Neuregelung einbezogen werden. Einzelheiten dazu werden zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt.
  • Schnelles Internet: Bis spätestens Ende 2010 sollen die bislang nicht versorgten Gebiete mit leistungsfähigen Breitbandanschlüssen abgedeckt sein. Das betrifft insbesondere den ländlichen Raum. Bis spätestens 2014 sollen für 75 Prozent der Haushalte, bis 2018 für alle Haushalte Anschlüsse mit Übertragungsraten von mindestens 50 Megabit pro Sekunde zur Verfügung stehen.
  • Damit Unternehmen an Kredite kommen, wird die Obergrenze für Bürgschaften für Inlandsdarlehen auf 100 Milliarden aufgestockt. Zudem können künftig auch größere Unternehmen die Bürgschaften in Anspruch nehmen. Größere, gesunde Unternehmen erhalten Bürgschaften vom Bund und Kredite von der bundeseigenen KfW-Bank. Dies ist eine Erweiterung des erfolgreich angelaufenen Sonderprogramms der Kreditanstalt für den Wiederaufbau (Volumen 15 Milliarden Euro). Ursprünglich richtete es sich nur an kleine und mittlere Unternehmen.

Konjunkturpaket I

Mit dem ersten Konjunkturpaket reagierte die Bundesregierung bereits Anfang November 2008 auf die Finanzmarktkrise und verabschiedete am 21. Dezember 2008 das Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher Regelungen des Maßnahmepakets "Beschäftigungssicherung durch Wachstumgsstärkung" mit geschätzen 19,4 Mrd. Euro Steuermindereinnahmen für die öffentlichen Haushalte bis 2013. Das erste Konjunkturpaket, auch als "Schutzschirm für Arbeitsplätze" bezeichnet, enthält insgesamt 15 Maßnahmen, die zur Überwindung der Konjunkturschwäche und zur Sicherung von Arbeitsplätzen beitragen sollen.

Zu den steuerlichen Maßnahmen des Konjunkturpaketes I zählen:

  • die Wiedereinführung einer degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in Höhe von höchstens 25 Prozent zum 1. Januar 2009 zeitlich befristet für zwei Jahre.
  • Zusätzlich zur degressiven Abschreibung wird befristet für zwei Jahre die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Investitionsabzugsbeträgen und Sonderabschreibungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) nach § 7 g Einkommensteuergesetz (EStG) erweitert, indem die für die Sonderabschreibung relevante Betriebsvermögensgrenze für bilanzierende Unternehmen von 235.000 auf 335.000 Euro sowie die für Einnahme-Überschussrechner relevante Gewinngrenze von 100.000 Euro auf 200.000 Euro erhöht werden.
  • Die Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen wird bei Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen ausgeweitet und der Steuerbonus auf 20 Prozent von 6.000 Euro (= 1.200 Euro) zum 1. Januar 2009 verdoppelt. Zwei Jahre nach Inkrafttreten will die Bundesregierung die Wirksamkeit der verbesserten Absetzbarkeit evaluieren.
  • Für PKW mit Erstzulassung ab dem Kabinettbeschluss vom 5. November 2008 bis zum 30. Juni 2009 wird eine befristete Kfz-Steuerbefreiung für ein Jahr eingeführt, um die Kaufzurückhaltung bis zur Klarheit über die Umstellung der Kfz-Steuer auf CO2-Basis aufzulösen. Für Fahrzeuge, die die Euro-5- und Euro-6-Norm erfüllen, verlängert sich die maximale Kfz-Steuerbefreiung auf zwei Jahre ab Erstzulassung. Die Kfz-Steuerbefreiung endet in jedem Fall am 31. Dezember 2010.
  • Die Bundesregierung hat mit dem Familienleistungsgesetzes vom 22. Dezember 2008 die Familien als Arbeitgeber oder Auftraggeber steuerlich weiter gefördert. So steigen rückwirkend zum 1. Januar 2009 das Kindergeld für erste und zweite Kinder um jeweils 10 Euro von 154 auf 164 Euro, für dritte Kinder um 16 Euro von 154 Euro auf 170 Euro sowie für vierte und weitere Kinder um je 16 Euro von 179 Euro auf 195 Euro. Für jedes Kind steigt der Kinderfreibetrag um 192 Euro steigen – von bisher 3.648 Euro auf künftig 3.840 Euro. Insgesamt werden somit die Freibeträge für jedes Kind von 5.808 Euro auf 6.000 Euro erhöht. Außerdem werden Kinderbetreuungskosten sowie haushaltsnahe Dienstleistungen einschließlich Pflegeleistungen sowie haushaltsnahe sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse steuerlich stärker gefördert und die Verfahren deutlich vereinfacht werden.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige IHK.

Trotz sorgfältiger Prüfung können wir für die Richtigkeit der Angaben keine Gewähr übernehmen. Bitte wenden Sie sich im Zweifelsfall an das für Sie zuständige Finanzamt.

Stand: Juni 2009

 
 

DOKUMENT-NR. 51760

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