Am 30. Januar 2009 debattierte der Bundestag erstmals über das
zweite Konjunkturpaket und das Nachtragshaushaltsgesetz. Die
Gesetzesentwürfe (
Drucksachen
16/11740
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16/11700
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16/11741
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16/11742
) finden Sie zum Download
als pdf-Dateien. Der Bundestag hat die mit dem Konjunkturpaket II
der Bundesregierung verbundenen Vorlagen am 30. Januar 2009 zur
weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Das Konjunkturpaket
soll am Freitag, dem 13. Februar 2009, im Bundestag verabschiedet
werden.
Der Koalitionsausschuss von CDU/CSU und SPD hatte sich am 12.
Januar 2009 über die Grundzüge zum „Konjunkturpaket II” (Pakt für
Beschäftigung und Stabilität in Deutschland zur Sicherung der
Arbeitsplätze, Stärkung der Wachstumskräfte und Modernisierung des
Landes) geeinigt. Mit dem „Konjunkturpaket II” sollen Investitionen
angestoßen werden, um Arbeitsplätze zu erhalten und zu schaffen.
Niedrigere Abgaben und Steuern sollen die Konjunktur ankurbeln. Das
Konjunkturpaket II hat ein Volumen von insgesamt 50 Mrd. Euro. Hier
die wesentlichen steuerlichen Eckdaten, über deren konkrete
Ausgestaltung in den kommenden Tagen verhandelt werden wird:
- Im Bereich der Einkommensteuer sind
Entlastungen in Höhe von 2,9 Mrd. Euro (2009) bzw. 6,05 Mrd. Euro
(ab 2010) vorgesehen:
Ab dem 1.1.2009 erfolgt eine Anhebung des Grundfreibetrages von
7.664 Euro auf 7.834 Euro sowie eine Absenkung des
Eingangssteuersatzes von 15 % auf 14 %. Zudem werden die übrigen
Steuertarifeckwerte um 400 Euro angehoben.
Ab 2010 erfolgt eine weitere Anhebung des Grundfreibetrages auf
8.004 Euro sowie eine nochmalige Anhabung der Steuertarifeckwerte
um 330 Euro.
- Kindergeldbeziehern wird ein einmaliger
„Kinderbonus” in Höhe von 100 Euro je Kind
gewährt.
- Senkung der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung
- Zur Stärkung der PKW-Nachfrage wird für den Erwerb und die
Zulassung eines Neu- oder Jahreswagens der Schadstoffklasse Euro 4
und höher bis 31.12.2009 eine Umweltprämie in Höhe
von 2.500 Euro gewährt. Voraussetzung ist, dass der private Käufer
im Gegenzug ein mindestens 9 Jahre altes Kraftfahrzeug
verschrottet, welches mindestens 1 Jahr auf ihn zugelassen war. Für
diese Maßnahme ist ein Gesamtvolumen von 1,5 Mrd. Euro
avisiert.
- Ergänzend zur befristeten Kfz-Steuerbefreiung aus dem
Konjunkturpaket I soll möglichst zum 1.7.2009 die
Kfz-Steuer auf ein emissionsbezogenes System
umgestellt werden, für die der Bund die Ertragskompetenz erhält.
Vorgesehen ist ein linearer, an der CO2-Emission orientierter Tarif
in Höhe von 2,- Euro je g/km sowie ein CO2-Freibetrag von 120 g/km
(2010/2011) bzw. 110 g/km (2012/2013); 95 g/km (ab 2014). Zwecks
Aufrechterhaltung einer Mindestbesteuerung ist ein Sockelbetrag
vorgesehen.
Altfahrzeuge mit einer Zulassung vor dem 5.11.2008 werden ab 2013
sukzessive in die CO2-orientierte Besteuerung überführt.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die
für Sie zuständige IHK.
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Zweifelsfall an das für Sie zuständige Finanzamt
Stand: Januar 2009