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RECHT UND STEUERN

Konjunkturpaket II

Am 30. Januar 2009 debattierte der Bundestag erstmals über das zweite Konjunkturpaket und das Nachtragshaushaltsgesetz. Die Gesetzesentwürfe ( Drucksachen 16/11740 , 16/11700 , 16/11741 , 16/11742 ) finden Sie zum Download als pdf-Dateien. Der Bundestag hat die mit dem Konjunkturpaket II der Bundesregierung verbundenen Vorlagen am 30. Januar 2009 zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Das Konjunkturpaket soll am Freitag, dem 13. Februar 2009, im Bundestag verabschiedet werden.

Der Koalitionsausschuss von CDU/CSU und SPD hatte sich am 12. Januar 2009 über die Grundzüge zum „Konjunkturpaket II” (Pakt für Beschäftigung und Stabilität in Deutschland zur Sicherung der Arbeitsplätze, Stärkung der Wachstumskräfte und Modernisierung des Landes) geeinigt. Mit dem „Konjunkturpaket II” sollen Investitionen angestoßen werden, um Arbeitsplätze zu erhalten und zu schaffen. Niedrigere Abgaben und Steuern sollen die Konjunktur ankurbeln. Das Konjunkturpaket II hat ein Volumen von insgesamt 50 Mrd. Euro. Hier die wesentlichen steuerlichen Eckdaten, über deren konkrete Ausgestaltung in den kommenden Tagen verhandelt werden wird:

  • Im Bereich der Einkommensteuer sind Entlastungen in Höhe von 2,9 Mrd. Euro (2009) bzw. 6,05 Mrd. Euro (ab 2010) vorgesehen:
    Ab dem 1.1.2009 erfolgt eine Anhebung des Grundfreibetrages von 7.664 Euro auf 7.834 Euro sowie eine Absenkung des Eingangssteuersatzes von 15 % auf 14 %. Zudem werden die übrigen Steuertarifeckwerte um 400 Euro angehoben.
    Ab 2010 erfolgt eine weitere Anhebung des Grundfreibetrages auf 8.004 Euro sowie eine nochmalige Anhabung der Steuertarifeckwerte um 330 Euro.
  • Kindergeldbeziehern wird ein einmaliger „Kinderbonus” in Höhe von 100 Euro je Kind gewährt.
  • Senkung der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung
  • Zur Stärkung der PKW-Nachfrage wird für den Erwerb und die Zulassung eines Neu- oder Jahreswagens der Schadstoffklasse Euro 4 und höher bis 31.12.2009 eine Umweltprämie in Höhe von 2.500 Euro gewährt. Voraussetzung ist, dass der private Käufer im Gegenzug ein mindestens 9 Jahre altes Kraftfahrzeug verschrottet, welches mindestens 1 Jahr auf ihn zugelassen war. Für diese Maßnahme ist ein Gesamtvolumen von 1,5 Mrd. Euro avisiert.
  • Ergänzend zur befristeten Kfz-Steuerbefreiung aus dem Konjunkturpaket I soll möglichst zum 1.7.2009 die Kfz-Steuer auf ein emissionsbezogenes System umgestellt werden, für die der Bund die Ertragskompetenz erhält. Vorgesehen ist ein linearer, an der CO2-Emission orientierter Tarif in Höhe von 2,- Euro je g/km sowie ein CO2-Freibetrag von 120 g/km (2010/2011) bzw. 110 g/km (2012/2013); 95 g/km (ab 2014). Zwecks Aufrechterhaltung einer Mindestbesteuerung ist ein Sockelbetrag vorgesehen.
    Altfahrzeuge mit einer Zulassung vor dem 5.11.2008 werden ab 2013 sukzessive in die CO2-orientierte Besteuerung überführt.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige IHK.

Trotz sorgfältiger Prüfung können wir für die Richtigkeit der Angaben keine Gewähr übernehmen. Bitte wenden Sie sich im Zweifelsfall an das für Sie zuständige Finanzamt

Stand: Januar 2009

 
 

DOKUMENT-NR. 50964

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